Kissing beerdigt seine Windrad-Pläne
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird eingestellt. Denn die 10-H-Regelung der Staatsregierung lässt keine Konzentrationsflächen mehr übrig.
Sie waren schon recht weit gediehen, die Pläne in Kissing mit der Nutzung der Windenergie. Aber eben nicht weit genug: Die Regelung des Freistaats Bayern, dass Windräder das Zehnfache ihrer Höhe Abstand zu Wohnbebauung (10-H-Regelung) einhalten müssen, machte die kommunalen Untersuchungen und Überlegungen zur Makulatur. Denn laut Planer Gerd Sahlender vom Ingenieurbüro Arnold bleibt mit der Vorgabe aus München kein Bereich mehr übrig, der die Voraussetzungen für eine Konzentrationsfläche für Winderenergie böte.
In der jüngsten Sitzung des Bau- und Werkausschusses stellte der Bauingenieur die neuen Kreise vor, die um die Wohnbebauung zu ziehen sind. „Heutige Windräder haben eine Höhe von etwa 200 Meter, also sind wir von zwei Kilometer Distanz ausgegangen.“ Der Bayerische Landtag hat Ende vergangenen Jahres das „Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bauwesens, des Wohnungswesens und der Wasserwirtschaft“ erlassen, das eine Privilegierung von Windanlagen nur noch dann zulässt, wenn diese der 10-H-Regelung entsprechen.
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