Fritz Kühner klagt gegen die Gemeinde. Er musste auch eine hohe Summe an Stundungszinsen entrichten. Vergleich scheitert Von Anton Schlickenrieder
Augsburg/Kissing Es ist ein Fall, von dem der Vorsitzende Richter Bernhard Röthinger selbst sagte: „Wo man hinlangt, kommt man auf sumpfiges Gelände.“ Fritz Kühner (juristischer Beistand: Irina Lindernberg-Lange) hat die Erschließung seines Grundstücks, auf dem die Gaststätte steht, doppelt bezahlt. Einmal aufgrund eines kommunalen Bescheids aus dem Jahr 2009. Und ein zweites Mal, weil sein Vorvorgänger die Vorausleistung in Höhe von 16944,21 Euro schon erbracht hatte. Kühner erwarb das Areal, auf dem sein „Landhaus“ steht, im Jahr 1993 von seinem Nachbarn, der die gesamte Fläche 1985 ersteigerte. Beide konnten die Vorausleistung nicht geltend machen. „Wir glaubten, wir müssten nichts mehr bezahlen, weil das Geld ja schon geflossen ist“, erläutert der Gastwirt. Und weil er auch Widerspruch einlegte gegen den Bescheid.
Während dieses Zeitraums gab es zwei Änderungen des Erschließungsrechts, das Landratsamt wurde mehrfach beteiligt, der Kommunale Prüfungsverband befragt und mehrere Prozesse von verschiedenen Seiten geführt. In einem davon, vor dem Verwaltungsgericht Augsburg im Jahr 2005 (Röthinger: „Da war keiner von uns beteiligt“), wurde die Frage der Rückzahlung ausgeklammert, obwohl sie gleich mit geprüft hätte werden können.
Es gibt auch eine schriftliche Bestätigung des früheren Bürgermeisters Adolf Gaugg, in der etwas verklausuliert stand, dass die 20 Mark Erschließungsbeitrag pro Quadratmeter schon bezahlt wurden. Bestätigt ist dies in einer Aktennotiz, die im Landratsamt angefertigt wurde nach einem klärenden Gespräch.
Bauausschussbeschluss wurde nie vollzogen
Es gab aber auch ein Beitragsrecht, nach dem diese Art der Vorauszahlung nicht anerkannt wurde. „Was hätten wir als Gemeinde machen sollen? Landratsamt, Prüfungsverband und auch das Oberverwaltungsgericht haben bestätigt, dass die Abrechnung rechtens ist und wir keinesfalls etwas zurückzahlen sollen“, wehrte sich Bauamtsleiter Alfred Schatz (juristischer Beistand: Dr. Fritz Böck) gegen Vorwürfe der Gegenseite. Bürgermeister Wolf war zeitgleich bei einem Prozess in München.
Das eigentliche Problem umriss Böck: „Wem sollen wir denn das Geld zurückzahlen? Dem Erstbesitzer, der das Grundstück zwangsversteigern musste, oder Herrn Kühner?“ Richter Röthinger versuchte herauszufinden, ob und wo dieser Mann noch lebt. Denn seiner Auffassung nach ist selbst dessen Anspruch auf Rückzahlung nicht verjährt. Zudem gibt es einen Beschluss des Kissinger Bauausschusses, dem Vorauszahler den Betrag wieder zurückzuerstatten. Dieser Beschluss wurde nie vollzogen, weil der Mann sich nicht meldete. „Hätte Kissing diesen Beschluss vollzogen, würden wir heute nicht hier sitzen, dann hätte es dieses Prozesses nicht bedurft“, sagte Lindenberg-Lange.
Der Vorsitzende der 2. Kammer versuchte dann, in zwei Schritten einen Vergleich anzuregen. Ob sich die Kläger damit einverstanden erklären könnten, die Hälfte der Stundungszinsen erlassen zu bekommen. Kühner ließ aber selbst die komplette Summe (7355,61 Euro) nicht gelten. „Denn diese Zinsen hat Kissing einkassiert, obwohl sie das Geld, die Vorauszahlung, ja hatte.“ Seinem Gerechtigkeitsempfinden nach müsste die Kommune zusätzlich auf die Hälfte des Erschließungsbetrags verzichten. Der Vergleich scheiterte, das Urteil wird, so kündigt Kühner jetzt schon an, in nächster Instanz überprüft werden.
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