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Gemeinderat
03.08.2018

Kleine Hunde dürfen frei laufen

Die Gemeinde Adelzhausen hat ihre Bestimmungen zur Anleinpflicht von Hunden überarbeitet.

Adelzhausen passt Verordnung zur Anleinpflicht an. Welcher Punkt wichtig ist.

Nur Hunde bis zu einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimeter und Kampfhunde müssen künftig noch angeleint werden. So steht es in der überarbeiteten Verordnung zur Anleinpflicht der Gemeinde Adelzhausen. In der Sitzung am Mittwoch stimmte der Gemeinderat dem Neuerlass zu, möchte aber einen besonderen Punkt noch mit aufnehmen.

Bisher war es in der Gemeinde ganz einfach geregelt. Laut der „Verordnung über das freie Umherlaufen von Hunden und Kampfhunden“ mussten generell alle Hunde angeleint werden. Das entspreche jedoch nicht dem Gesetz, erklärte Nadine Bromberger von der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Dasing: „Laut Gesetz darf man das nur für große Hunde und Kampfhunde vorschreiben.“ Als große Hunde gelten Tiere mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimeter. Angeleint werden müssen die Tiere auch in sogenannten sensiblen Bereichen, wie Spiel- oder Bolzplätzen. Auch landwirtschaftliche Flächen seien sensible Bereiche, wand Peter Gerrer ein und sprach sich dafür aus, diese ebenfalls mit in die Satzung aufzunehmen. Johannes Treffler hatte seine Zweifel, ob die Gemeinde damit durchkommt. Seiner Empfehlung, das mit dem Landratsamt abzuklären, stimmte der Gemeinderat zu. Der Neuerlass der Verordnung, den das Gremium absegnete, gilt für die nächsten 20 Jahre. (drx)

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