Lange Bewährung für eine fatale Unfallflucht
50-Jähriger Golffahrer fuhr nachts zwei Schwestern um und lässt sie schwer verletzt im Straßengraben liegen. Jetzt muss er kräftig zahlen
Er hatte am 16. November 2014 zwei junge Frauen (21 und 25) frühmorgens bei Laimering angefahren und schwer verletzt liegen gelassen, ohne sich um die Folgen zu kümmern. Trotzdem muss ein 50-Jähriger dafür nicht ins Gefängnis. Und das, obwohl Staatsanwältin Sabine Graf-Peters bei der Hauptverhandlung in Aichach auf ein Jahr und elf Monate ohne Bewährung plädiert hatte. Ein Jahr und sechs Monate wurden es – ausgesetzt zu vier Jahren Bewährung. Ausgerechnet die Tatsache, dass der Mann schon hafterfahren ist, ließ die Schöffenkammer unter Vorsitz von Richterin Sabine Igloffstein zugunsten des 50-Jährigen ins Gewicht fallen: „Denn wenn Sie jetzt erneut in Haft gehen, sind Sie hinterher arbeitslos und dann wäre es schwierig mit der Wiedergutmachung“, so die Richterin.
Wegen zweier Ladendiebstähle kurz nacheinander saß der 50-Jährige vergangenes Jahr vier Monate in der Justizvollzugsanstalt ein – und verzichtete dabei auf den möglichen Teilerlass der Strafdauer.
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