Lkw-Fahrer tötet Mann bei Ausweichmanöver auf A8
Weil ein Lasterfahrer einem Unfallauto auswich, kam es zu einem weiteren Zusammenprall. Ein 35-Jähriger starb an den Folgen. Vor Gericht stellt sich die Frage nach der Schuld.
Ins Gedächtnis gebrannt haben sich die dramatischen Szenen von jenem 12. Dezember 2014 auf der A 8. Nach einem Unfall um 23.20 Uhr auf Höhe Dasing hinter einer Kuppe wich ein Lasterfahrer plötzlich auf die linke Spur aus. Ein auffahrender VW-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und raste in den Lkw. Das Auto ging in Flammen auf und der 37-jährige starb drei Tage später an einem Schädelhirntrauma. Der Lasterfahrer stand nun wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht.
Aus seiner Sicht hatte der 65-Jährige aus dem Landkreis Unterallgäu keine andere Wahl: „Ich konnte dem Unfallauto, das die mittlere und rechte Spur blockiert hatte, nur nach links ausweichen. Ich war zu nah dran, um rechtzeitig zu bremsen.“ Auch ein Ausweichmanöver auf den Standstreifen sei für ihn keine Möglichkeit gewesen. Zudem gab er an, das auffahrende Fahrzeug nicht gesehen zu haben: „Ich habe geblinkt und in den Rückspiegel geschaut, da war kein Auto.“
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Die Diskussion ist geschlossen.
Wie ist es möglich, dass ich als Schwester und damit Angehörige meines Bruders aus der Augsburger Allgemeine Zeitung erfahren darf, dass die Verhandlung zum Unfalltod meines Bruders Attila Fülöp bereits vom Augsburger Strafgericht stattgefunden hat. Dass etliche Zeugen geladen sind und wir die als Nebenkläger dem Staatsanwalt bekannt waren nicht mal eine Einladung erhalten haben.Was sagt dazu Richter Walter Hell? Was wird hier vertuscht? Wer wird hier geschützt?Wir als Angehörige hätten das Recht gehabt persönlich zu erfahren wie mein Bruder ums Leben kam, wir hätten erfahren dürfen wie der Unfall passierte. Seit einem Jahr werden wir hingehalten und jetzt auch noch ausgeschlossen. Keine Regulierung durch die involvierten Versicherungen, keine Kondolenzkarte der Spedition, keine Mitgefühl. Mein Bruder war ein Mensch wie sie und ich und der Lasterfahrer. Er wurde gerade mal 37 Jahre alt. Er hatte studiert, er hat zu unserer Gesellschaft beigetragen, er hat viel gegeben, er hatte Träume, war immer fröhlich. Sind EUR 2.250,00 angemessen für einen ausgelöschten Leben?Was ist mit Beerdigungskosten, was ist mit den Hinterbliebenen?
Mh...? Kann nichts mehr hinzuzufügen ,habe alles gesagt. Schwieriges Thema, der eine ist für Überholverbot für Lkws, oder höhere Strafen aber was ist genau richtig...
Ich bin mir Sicher, wenn der Lkw Fahrer könnte, würde er im Nachhinein anders handeln.
Man sollte niemanden verurteilen, warum und weshalb...wird er sich noch oft selber fragen. Bestimmt hatte der eine oder andere von uns selber schon eine brezlige Situation hinter sich?
Aber ich ärgere mich oft, wenn ein Laster nur um den Vorgänger zu überholen, zack auf die mittlere Spur wechselt.
Viel Kraft an die Hinterbliebene und an den Unfallverursacher.
Wie sie selber schreiben Aber ich ärgere mich oft, wenn ein Laster nur um den Vorgänger zu überholen, zack auf die mittlere Spur wechselt.
Genau das ist das Problem viele LKW-Fahrer zeigen nicht die nötige sorgfallt, sie haben nur oft Glück das nicht passiert aber genau das ist der Grund warum in diesem Fall eine wesentlich härtere Strafe nötig gewäsen wäre um den LKW-Fahrern die nicht die nötige sorgfallt walten lassen zu zeigen das es gravierende Folgen für sie haben kann!
Doch, die Aussage des Richters stimmt. Richtgeschwindigkeit ist das Zauberwort. Somit trägt der LKW-Fahrer nicht die alleinige Schuld, wenn der Unfall mit 130 km/h vermeidbar gewesen wäre. Nur leider hilft das hier keinem der beiden weiter, weder dem Unfallopfer, noch dem LKW-Fahrer, der sich vor seinem Gewissen rechtfertigen muss.
Richtgeschwindigkeit ist mir auch ein Begriff. Das heist wenn Sie mit sagen wir mal 180 km/h auf der Autobahn fahren und 10 Meter vor ihnen zíeht ein LKW mit 40 km/h raus haben SIE mit schuld an den Unfall, das ist doch toll!! Wenn sie mit 130 fahren und der LKW zieht 10 Meter vor ihnen raus haben sie keine Schuld??? Paradox oder!!! Dan soll der Gesetzgeber eine Höchstgeschwindigkeit einführen dann kann ich Ihnen zumindesten teilweise recht geben. Aber selbst bei 130 km/h haben sie dann keine Chance!!
Genau so ist es.
Wer schneller als 130km/h fährt trägt bei einem Unfall meist eine Teilschuld.
Bei normaler Geschwindigkeit wäre der Fahrer wohl kaum gestorben. Wer schneller fährt, geht ein höheres Risiko ein.
Das gleiche Prinzip gilt übrgigens auch dann, wenn es eine offizielle Geschwindigkeitsbeschränkung gibt. Nur weil 100km/h erlaubt sind, gibt mir das keinen Freibrief das auch zu fahren.
Die in Millisekunden getroffene Fehlentscheidung des LKW-Fahrers als "Mord" zu bezeichnen ist dagegen eine Straftat.
Erstens habe ich die Tat des LKW-Fahrers nicht als Mord bezeichnet (bitte genau lesen!) Sondern einen Vergleich mit der Aussage des Richters gemacht bezüglich das Fehler oft vorkommen und er Pech hatte das in seinem Fall jemand dabei getötet wurde.
Sagen Sie mir was für sie eine normale Geschwindigkeit auf einer 3 Spurigen Autoibahne bei guten verhältnissen und sehr geringen Verkehr ist?
Wenn sie mit 130 km/h fahren und unmittelbar vor Ihnen schert ein Sattelzug aus wie es hier der Fall war haben Sie kaum eine Chance das zu Überleben!
Nein, das stimmt so nicht.
Sie haben mit 130 auch keine Schuld wenn sie den Unfall nicht vermeiden konnten. Sie haben nur eine Teilschuld, wenn der Unfall mit 180 zustande gekommen ist, aber mit 130 vermeidbar gewesen wäre.
ich weíss das an den Abend das Verkehrsaufkommen gering war ein Bekannter kamm kurz nach den Unfall an die Stelle. Erwar mit einem Audi unterwegs und mit über 200 km/h unterwegs wie auch einige der anderen wenigen Fahrzeuge zu der Zeit. Das Heisst der LKW Fahrer wusste das bei den geringen Verkehrs aufkommen er damit rechnen musste das Pkw mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Die aussage des Richters das der getötet Fahrer nicht mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs war stimmt mewines erachtens in keinstert weise die Sichverhältnisse waren gut (kein Nebel oder Regen) so wie auch die Fahrbahnverhältnisse (keinne nässe oder Glätte). Klar wenn mann mit 10 km/h unterwegs iist passieren weniger Unfälle. Aber auf der Autobahn ist dort keine Geschwindigkeitbegrenzung, Somit ist die Aussage des Richter für mich Realitätsfremd und nicht korrekt. Wasfür mich bedautet der LKW-Fahrer hatte allein Schuld er färht mit seinen LKW von der rechten Spur über die mittlere und direkt in die ganz linke mit einer sehr geringen Geschwindigkeit obwohl er anhalten hätte können und vergewisster sich dabei nicht einmal ausreichen ob kein Fahrzeug von hinten kommt. Er hat den Pkw Fahrer getötet und muss dafür 2250 Euro Zahlen. Das ist also der Wert den der Richter des Lebens des Menschen der getöte wurde zumisst!
Die Aussage „Jeden Tag passieren tausend Fehler im Straßenverkehr ohne Folgen. Sie hatten das Pech, dass Ihr Verhalten einen Unfall nach sich zog. Dabei kam tragischerweise ein Mensch ums Leben“, sagte Hell. Finde ich auch besonders merkwürdige d.h. für mich das selbe wie Sie haben einen Menschen ermordet das passiert häufig sie hatten das pech dabei erwischt zu werden und deswegen bekommen sie eine milde Strafe.
Unser Rechtsystem beschützt die Schuldigen. Überlegen sie mal kurz ein Mensch aus ihrem Umfeld währe getöt worden und der Schuldige muss NUR 2250 Euro Strafe Zahlen!