Merching setzt auf bewährtes Modell
Die Gemeinderäte diskutieren darüber, wie künftig die Ausbaubeiträge für Straßen vom Bürger abgerechnet werden sollen.
Am 1. April dieses Jahres wurde das Kommunalabgabengesetz geändert und damit eine Rechtsgrundlage für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge geschaffen. In Merching soll die bisher geltende Regelung jedoch bestehen bleiben.
Gemeinden können ab 1. April durch die neue Rechtsgrundlage bestimmen, dass die jährlichen Investitionsaufwendungen nach Abzug der Eigenbeteiligung als wiederkehrende Beiträge auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt werden. Damit ist auch ein Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen in der Gemeinde möglich. Einen Beitrag zum Straßenausbau müssen alle Grundstückseigentümer leisten, die durch das Verkehrsnetz erschlossen sind.
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