Schmiechen Mit einem Wildschwein ist der Schmiechener Schlossherr Ferdinand Freiherr von Wiedersperg-Leonrod eigentlich nicht zu verwechseln. Dennoch hat ihn dieser Irrtum vor fünf Jahren beinahe das Leben gekostet. Auf einer Drückjagd schoss ihm ein anderer Jäger durch den Bauch. Der Schütze könnte jetzt unter Umständen seinen Jagdschein zurück erhalten. Sein Opfer möchte das verhindern. Von Gönül Frey


Das Erlebnis sitzt der Familie noch in den Knochen. Am 29. Oktober 2005 ging der damals 55-Jährige mit seinen beiden Söhnen zur Jagd nach Ettelried bei Zusmarshausen. Sein Jüngerer feierte an dem Tag den 19. Geburtstag. Weil er seinen Jagdschein noch nicht abgeschlossen hatte, bezog er mit dem Vater einen Stand. Rund 130 Meter weiter war der nächste Jäger postiert.
Nach dem offiziellen Jagdende um 16.30 Uhr stiegen Vater und Sohn vom Hochstand. Dort warteten sie darauf, abgeholt zu werden. "Vielleicht zehn bis zwölf Minuten danach knallt es plötzlich und ich krieg den Bauchschuss", erzählt von Wiedersperg-Leonrod. Der Schock habe ihn in einen glasklaren Bewusstseinszustand versetzt. "Hol die Weste aus dem Rucksack und winke!", befahl er seinem Sohn und verhinderte damit, dass der Schütze noch einen zweiten Schuss abgeben konnte. Er habe gemeint, auf ein Wildschwein zu zielen, erklärte dieser später gegenüber der Polizei. "Mein Mann und sein Sohn hätten beide tot sein können", sagt Ehefrau Angela.
Der Verletzte wies den Sohn an, die Rettungsleitstelle per Handy zu verständigen und gleich den Hubschrauber anzufordern. "Ich dachte, jetzt geht's ans Sterben". Der ältere Sohn kam hinzu, beide harrten an seiner Seite, bis der Hubschrauber eintraf. Wegen Nebels in Augsburg flog er gleich nach Ulm. Es ging um jede Minute. "Der Anästhesist sagte mir später, als ich auf den Tisch kam, war ich klinisch schon tot". Es muss eine gigantische Operation gewesen sein, in der der heute 59-Jährige zusammengeflickt wurde. 84 Blutkonserven waren nötig. Denn Jagdmunition zersplittert im Körper, damit das Wild möglichst schnell stirbt. "Ich hab nur noch die Hälfte vom Dünndarm und ein Drittel des Dickdarms", berichtet der Überlebende. Noch lange, nachdem er aus dem Koma aufwachte, bestand die Gefahr, dass eine Sepsis den Tod bringen könnte. Bei den Medizinern galt Ferdinand Freiherr von Wiedersperg-Leonrod als ein Wunder.
"Ich bin davon ausgegangen, zu sterben. Alles, was jetzt ist, ist im Vergleich dazu toll", sagt er. Nach Jammern ist ihm da nicht zu Mute. Obwohl er Grund genug hätte. Etliche Nachfolgeoperationen musste er über sich ergehen lassen. Der Forst- und Landwirt darf kein Gewicht über fünf Kilo mehr heben und sein Körper kann die Nahrung nur noch schlecht verwerten. "Ich muss alle zwei Stunden essen, sonst wird es gefährlich. Denn der Kurzdarm kann dem Körper nicht mehr die überlebensnotwendige Versorgung bieten.", sagt er. Der Schmiechener ist zu 50 Prozent als schwerbehindert eingestuft.
Natürlich leidet auch der Schütze unter seinem verhängnisvollen Fehler. "Ich habe ihn sofort aus dem Krankenhaus angerufen. Wir stehen in Kontakt", so von Wiedersperg-Leonrod. Vor Gericht wurde der Jäger damals wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, der Jagdschein wurde von der Unteren Jagdbehörde Augsburg entzogen.
Doch von Wiedersperg-Leonrod befürchtet, dass er den Jagdschein schon bald zurückbekommen könnte. Eine Entscheidung darüber fällt die Untere Jagdbehörde Augsburg. Oberster Dienstherr ist Umweltreferent Rainer Schaal. Ihm ist der Fall bekannt, mit Verweis auf Datenschutz will er sich dazu jedoch nur allgemein äußern. "Jede strafrechtliche Verurteilung über 60 Tagessätzen führt zum Entzug des Jagdscheins", erläutert er. "Nach fünf Jahren ist die Regelfrist vorbei und der Jagdschein kann wieder erteilt werden", so Schaal weiter. Dies sei eine Ermessensregel. Der Jäger muss einen Antrag stellen und die Behörde prüft dann. "Damit ihm der Jagdschein verweigert wird, müssen jedoch außergewöhnliche Umstände vorliegen, die vom gesetzlichen Regelfall abweichen", so Schaal.
Nach Ansicht von Wiedersperg-Leonrods liegen solche Umstände vor. Zu eklatant seien die Fehler des Jägers gewesen. "Man schießt auf keinen Fall nach Ende der Jagd. Auch nicht, wenn das Wildschwein direkt vor deiner Nase vorbei läuft", sagt er. Und man schießt nie auf etwas, das man nicht ganz genau identifizieren kann. "Es können ja auch Spaziergänger unterwegs sein!" Obwohl der Unglücksschütze laut Ferdinand Freiherr von Wiedersperg-Leonrod die Absicht geäußert hat, den Jagdschein wieder zu beantragen, hofft dieser doch, der Jäger würde darauf verzichten.
Er prüft nun außerdem juristische Schritte. Die Sorge um die anstehende Entscheidung hat bei ihm die Schrecken des Unfalls wieder aufgewühlt. "In meinen Augen darf dieser Mann niemals mehr einen Jagdschein bekommen", sagt er. Der Schütze wollte sich allerdings gegenüber unserer Zeitung nicht zur Sache äußern.
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