Mögliche Windanlage stört Blick auf Schloss
Areal bei Althegnenberg stellt „gewisse Beeinträchtigung“ für das Baudenkmal dar
Topthema in der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause waren die neuesten Ergebnisse rund um die potenzielle Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen, die Peter Markert vom gleichnamigen Planungsbüro vorstellte. Nach der Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fielen vier der möglichen Flächen durch. Nur eine einzige Fläche „W4“ mit 46 Hektar, in Richtung Althegnenberg gelegen, blieb als konfliktärmste Eignungsfläche erhalten. Der Planer gab aber zu, dass der Blick auf das Schloss Hofhegnenberg teilweise schon beeinträchtigt werde.
Grundlage waren die Abstandsminima in bebauter Wohnfläche von 1200 Meter, bei Mischbaufläche von 1000 Meter und 300 Meter bei Gewerbegebieten. Eine Fläche „W1“, die bei der letzten Betrachtung noch im Rennen lag, erwies sich aufgrund dieser Parameter mit 0,7 Hektar als zu klein. „Die vielen ursprünglich angedachten Flächen hätten zu einer zu starken Verspargelung geführt“, führte Kreisbaumeister Neumann in seiner Stellungnahme aus.
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