Rechtsaufsicht setzt der Großzügigkeit Grenzen
Auf Wunsch der CSU sollten die Bürger beim Straßenausbau stärker entlastet werden. Doch die Rechtsaufsicht schiebt dem einen Riegel vor. Wie der Stadtrat damit umgeht.
Möglichst großzügig wollte der Finanzausschuss des Friedberger Stadtrats die Regelungen der Straßenausbaubeitragssatzung festlegen. Doch jetzt pfeift die Rechtsaufsicht die Kommunalpolitiker zurück: Die Satzung könnte in der vorliegenden Form in einem Verwaltungsgerichtsverfahren beanstandet werden. Zudem seien negative Auswirkungen auf staatliche Fördermittel zu befürchten, lautet das Ergebnis der Prüfung im Landratsamt.
Dass die Stadt um die Straßenausbaubeiträge nicht herumkommt, ist spätestens seit der Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vor wenigen Wochen klar (wir berichteten). Je nach Bedeutung als Anlieger- oder haupterschließungsstraße muss ein Teil der Kosten auf die Bürger umgelegt werden. Um die Kosten in Grenzen zu halten, hatte Finanzreferent Wolfgang Schuß das „Friedberger Modell“ vorgeschlagen. Demnach sollen folgende Kosten beim Straßenausbau nicht auf die Anwohner umgelegt werden:
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.