Rieder Bürgerinitiative unterliegt vor dem Verwaltungsgericht
Dem Bürgerbegehren gehe es nur um die Verhinderung des Einzelprojekts Hühnermast in Ried - mit dieser Begründung hat ein Gericht die Klage der Baindlkircher BI abgewiesen.
Bürgermeister Anton Drexl verkündete es ganz trocken im Bauausschuss: Die Gemeinde Ried hat vor dem Verwaltungsgericht Augsburg (VG) Recht bekommen. Das Bürgerbegehren „Gegen den geplanten Hühnermaststall in Baindlkirch“ ist in erster Instanz für unzulässig erklärt worden. "Wir werden noch in dieser Woche über die von uns beauftragte Anwaltskanzlei aus München Rechtsmittel zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen", so Stephan Müller (Sprecher BI). Mit Verweis auf eine Reihe von Entscheidungen dieses obersten bayerischen Verwaltungsgerichts in vergleichbaren Fällen, bei denen Bürgerentscheide schlussendlich durch den Gerichtshof zugelassen worden sind, sieht die BI begründete Chancen, den Bürgerentscheid in zweiter Instanz durchzusetzen.
Das VG folgt mit seiner Auffassung (Eilentscheid; AZ: Au 7 E 11.825) der Linie der Gemeinde, die als Rechtsbeistand das Münchener Büro Walter Glock und Kollegen hat. Bürgermeister Drexl hatte sich im Vorfeld der Ratssitzung Anfang Juni Rat suchend an den Bayerischen Gemeindetag gewandt und zusätzlich Dr. Rudolf Häusler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht (München) gebeten, eine juristische Stellungnahme vorzunehmen.
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