Vergewaltiger von Mering nimmt Urteil an
Der Vergewaltiger von Mering, der auch andere Frauen belästigte, muss eine lange Haftstrafe antreten. Eine zunächst eingelegte Revision ist vom Tisch.
Eine Wendung gibt es im Fall des verurteilten Vergewaltigers von Mering. Wie bereits berichtet, wurde Anfang März der 26-jährige Angeklagte nach dreitägiger Hauptverhandlung am Landgericht in Bamberg wegen der Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens im September 2015 in Mering und sexueller Nötigung in zwei Fällen (in Schwabach und Kersbach in den Jahren 2015 und 2016) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.
Angeklagter hatte zunächst Revision eingelegt
Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung blieb dabei vorbehalten. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte zunächst Revision eingelegt. Wie die Pressestelle des Bamberger Landgerichts mitteilt, wurde diese nunmehr zurückgenommen. Das Urteil der Jugendschutzkammer des Landgerichts Bamberg ist damit rechtskräftig. sev
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.