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  3. Sportgaststätte: Vorgehensweise rechtlich nicht zu beanstanden

Sportgaststätte
13.04.2013

Vorgehensweise rechtlich nicht zu beanstanden

Die Bäume rings herum wurden schon gefällt, die Sportgaststätte selbst steht noch. Der Beschluss zum Abriss des Gebäudes hat in Mering für reichlich Ärger gesorgt. Rechtlich gesehen gibt es am Vorgehen des Gemeinderates nichts zu beanstanden – das ist das Ergebnis einer Prüfung durch die Kommunalaufsicht am Landratsamt.
Foto: Gönül Frey

Kommunalaufsicht bestätigt die Arbeit des Bürgermeisters und des Gemeinderates. Gegner unzufrieden

Mering Für viel Ärger hat der Abrissbeschluss zur Meringer Sportgaststätte gesorgt. Rechtlich gibt es dabei an der Arbeit von Gemeinderat und Bürgermeister Hans Dieter-Kandler nichts zu beanstanden, das stellten nun die Kommunalaufsicht und Landrat Christian Knauer fest. Kandler sieht seine Vorgehensweise dadurch bestätigt. Prof. Peter Brenner und Werner Rathgeber, die mit anderen die Prüfung der Vorgänge beantragt hatten, betrachten dagegen wesentliche Kritikpunkte als nicht berücksichtigt.

Wie berichtet, hatte der Kreis um Brenner sich bereits im Dezember in einem siebenseitigen Schreiben an den Landrat gewandt. Darin bat die Gruppe darum, dass die Kommunalaufsicht die Planungen der Gemeinde in Zusammenhang mit der Sportgaststätte unter die Lupe nimmt und gegebenenfalls korrigierend eingreift. Das erst 30 Jahre alte Gebäude abzureißen, auf dem Gelände eine Krippe zu bauen und als Ersatz für den Sportverein einen Neubau zu errichten, sei eine unverantwortliche Verschwendung von Steuergeldern. So lautete im Kern der Vorwurf.

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