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23. Juni 2009 19:30 Uhr

Urteil wegen Vorfall in Kissing

Wahlkampf wortwörtlich: NPD-ler schlägt Republikaner

Das war sozusagen Wahlkampf wortwörtlich: Der Kissinger "Leiterschlag" schmerzte nicht nur - er war auch ein "rechtes" Politikum im Vorfeld der Landtagswahl 2008. Das liegt an der Gesinnung der Beteiligten: Am Geschlagenen (Johann Gärtner, Landeschef der Republikaner) und am "Schläger" (NPD-Plakatierer). Gestern wurde Letzterer (38) vor dem Aichacher Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, und 160 Sozialstunden verurteilt.

Der Vorfall Anfang September sorgte für bundesweite Reaktionen in der rechten und linken Szene, Tiraden auf diversen Internetforen, er war aber selbst noch der alternativen Tageszeitung taz in der fernen Hauptstadt Berlin eine längere Meldung über den Wahlkampf auf "bayerische Art" wert. Politischer Hintergrund: Die Republikaner sind seit einigen Jahren bemüht, sich ein gemäßigteres Image als "rechtskonservative, sozialpatriotische" Partei zuzulegen. Im Verfassungsschutzbericht von Bundes- und Landesinnenministerium sind sie nicht mehr als rechtsextreme Partei gelistet. Gärtner, seit 19 Jahren Mitglied im Kreistag Aichach-Friedberg, Landeschef und Bundes-Vize, betont seit Langem die Abgrenzung seiner Partei zur rechtsextremen NPD: "Ich habe was gegen Nazis und Kommunisten."

DieseNebengeräusche spielten bei der gestrigen Verhandlung aber keine Rolle. Der Angeklagte soll mit einem Parteifreund NPD-Plakate auf einen privaten Laternenmast am Parkplatz vor Gärtners Firma in Kissing geklebt haben. Der Republikaner-Chef (58) stieß hinzu und stellte das Duo zur Rede. Bei einem lautstarken Streit sollen wüste Beleidigungen gefallen sein. Er sei als "alte Judensau" tituliert worden, sagte Gärtner im Zeugenstand aus. Weil er aber nicht zuordnen konnte, wer von den beiden Plakatierern das sagte, wurde dieser Anklagepunkt eingestellt. Anders bei der gefährlichen Körperverletzung: Hier glaubte Amtsrichterin Nadine Grimm, was Gärtner schilderte: Demzufolge habe er einen Platzverweis ausgesprochen und gedroht, die Polizei zu verständigen. Daraufhin habe der Angeklagte mit der zwei Meter langen Aluleiter absichtlich zugeschlagen. Er habe noch den Kopf gedreht und sei auf der Schulter getroffen worden. Folge: Ein schwerer Bluterguss und weitere Beschwerden, die er auf den Schlag zurückführt. Eine Version, die sowohl Gärtners Ehefrau, aber auch die 86-jährige Schwiegermutter als Zeuginnen des Vorfalls vor Gericht bestätigten.

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Der Beschuldigte, Hartz-IV-Empfänger und Ein-Euro-Jobber in der Stadt Augsburg und mit zehn teils einschlägigen Vorstrafen belastet, wies die Vorwürfe zurück. Er habe Gärtner nicht beleidigt und ihm den Rücken zugewandt. Wenn überhaupt, dann habe er den Republikaner bei einer ruckartigen Drehung "versehentlich" mit der Leiter verletzt. Sein Mitplakatierer und Ex-Nationaldemokrat ("Damit habe ich komplett abgeschlossen.") ging im Zeugenstand sogar zunächst noch weiter: "Ich kann das alles definitiv ausschließen." Keine Beleidigung, kein Schlag - dann müsse also einer der Beteiligten lügen, folgerte Richterin Grimm. Sie erinnerte den 25-Jährigen geflissentlich an die Folgen einer Falschaussage. Was den Zeugen dazu bewog, sich "nicht mehr genau erinnern zu können".

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