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Lärmbelästigung
01.10.2016

Wenn der Laubsauger röhrt

Anwohner beschweren sich über nicht eingehaltene Ruhezeiten. Ist eine Veränderung der aktuellen Verordnung notwendig?

Bunt gefärbtes Laub vertreibt zwar so manche trübe Stimmung im Herbst, für Hobby-Gärtner aber bedeutet es fegen, saugen und sammeln. Besonders in Wohngebieten herrscht reges Treiben bei der Vorbereitung von Haus und Garten auf die Winterzeit. Entsprechend hoch ist da der Lärmpegel, entsprechend hoch ist auch das Konfliktpotenzial.

Dabei schreibt die Stadtverwaltung exakt vor, wann der Rasen gemäht oder die Hecke geschnitten werden darf. Die „Verordnung der Stadt Friedberg über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und die Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten“ von 2010 erlaubt werktags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 19 Uhr geräuschvolle Arbeiten. Samstags verringert sich die Zeit um eine Stunde: Es darf von 8 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr gemäht, geblasen und gerecht werden. Nachts, zwischen 22 und 7 Uhr, müssen Musikliebhaber auf ihre Instrumente, Radios und Anlagen verzichten, sobald die Musik Mitmenschen „erheblich“ belästigt. An Sonn- und Feiertagen herrscht ein ganztägiges Nutzungsverbot.

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