Bürgerinitiative legt Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgericht ein
Die Bürgerinitiative „Gemeinschaft zur Erhaltung der Lebensqualität in Ried“ legt Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg ein. Nun muss sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der erstinstanzlichen Ablehnung des zweiten Bürgerbegehrens der Rieder Initiative gegen den geplanten Hühnermaststall wieder beschäftigen. Währenddessen läuft die Bearbeitung des Bauantrags im Landratsamt weiter. Sollte das Begehren zugelassen werden, so die Presseerklärung der BI, entscheiden die Bürger über die Aufstellung eines Bebauungsplans und eine Flächennutzungsplanänderung.
„Die Hoffnung der Betroffenen richtet sich auch auf ein mögliches Einlenken des Antragstellers. Nur der Antragsteller könne seinen geplanten Hühnermaststall an einen anderen Standort verlegen.
„Schon heute ist die Zerrissenheit im Dorf unerträglich“, so die BI in ihrer Erklärung. Die Aggressivität zwischen Gegnern und Befürwortern habe sich bei den Bürgerversammlungen der Gemeinde vor wenigen Tagen in allen Ortsteilen gezeigt.
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