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Gesetz
26.11.2014

Die Vereine stört der Aufwand

Vereinsmitarbeiter, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sollen in Zukunft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Und darüber sind nicht alle Vorsitzenden erfreut, sie scheuen den Aufwand.
Foto: dpa/Tobias Kleinschmidt

 Jugendamt und BLSV informieren über die Umsetzung des Kinderschutzgesetzes. In Sachen Führungszeugnis sind sich die Vereine aber uneins

Um Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu bewahren, wurde bereits vor zwei Jahren das Kinderschutzgesetz geändert. In den Sportvereinen wird dies erst jetzt zum strittigen Thema, seit Mitarbeiter, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen sollen. Um Bedenken und Vorbehalte abzubauen, informierte das Jugendamt des Landkreises Aichach-Friedberg und der Bayerische Landessportverband (BLSV) die Sport- und Schützenvereine. Umgesetzt werden soll das Gesetz nach dem „Regensburger Modell“. 

Auf der Veranstaltung in Aichach wurde deutlich: Vereinsvertreter sind von der Notwendigkeit überzeugt, Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Viele scheuen aber den Aufwand, auch wenn ihnen viel bürokratische Last durch die Kommunen abgenommen wird. Kein Vorsitzender oder Jugendleiter muss Einsicht in das Führungszeugnis nehmen. „Das dauert mindestens ein halbes Jahr, bis alles beisammen ist“, vermutete Karsten Weigl, der Vorsitzende des TSV Friedberg. Sein Verein beschäftigt ein paar hundert Übungsleiter. Genauso sah es Georg Resch vom SV Mering. Rudi Blücher (EC Friedberg) machte den Vorschlag, das Führungszeugnis nicht beim Verein, sondern beim Notar zu dokumentieren, da Vorstandsmitglieder sowieso dort gemeldet werden müssten.

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