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Überblick
01.09.2017

Das ändert sich zum 1. September

Ab 1. September 2017 müssen neu in den Handel gebrachte Staubsauger auf harten Böden mindestens 98 Prozent des Staubs aufnehmen.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Neue Watt-Vorgaben für Staubsauger und neue Testzyklen für Neuwagen: Zum 1. September treten wieder zahlreiche neue Vorschriften in Kraft. Ein Überblick.

Neue Regeln für Staubsauger und Abgastests bei Autos: Im September treten einige neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die Auswirkungen auf weit verbreitete Produkte und Geräte haben. Bundesweit erhalten Anbieter von Carsharing-Flotten außerdem neue Parkmöglichkeiten:  

Weniger Watt für Staubsauger

Zum Monatswechsel treten EU-Vorgaben in Kraft, die die zulässige Leistung von neu auf den Markt kommenden Staubsaugern begrenzen. Statt bei bis zu 1600 Watt darf diese nur noch bei maximal 900 Watt liegen. Zudem gelten dann schärfere Vorgaben für den jährlichen Stromverbrauch, den Lärmpegel und die reale Staubsaugerleistung.  

Bereits im Handel oder Umlauf befindliche Geräte sind davon nicht betroffen. Verbraucherschützer und EU-Kommission betonen zudem, dass die Neuerung zu keiner Verschlechterung der Saugleistung führt. Die Höhe der Stromaufnahmeleistung hat demnach nichts damit zu tun. Sie wird vielmehr durch die Gerätekonstruktion bestimmt.  

Neue Emissionstestverfahren für Neuwagen

Bei der Zulassung von Neuwagen gelten in der EU ab 1. September neue Regeln für die Testzyklen, mit denen etwa C02-Ausstoß und Kraftstoffverbrauch für neu auf den Markt kommende Modellreihen ermittelt werden. Bei den Labormessverfahren wird der sogenannte Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) dann durch den international abgestimmten sogenannten Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure-Zyklus (WLTP) ersetzt. Er soll realistischere Werte liefern, indem er repräsentatives Fahrverhalten besser simuliert.  

Auch für den VW-Konzern gelten von September an neue Emissisonstestverfahren für Neuwagen.
Foto: David-Wolfgang Ebener (dpa)

Darüber hinaus wird ab 1. September zudem mit der schrittweisen Einführung von Real Driving Emissions-Tests (RDE) als weiterer Bestandteil der Zulassungstests begonnen. Dabei wird mit mobilen Messgeräten während der Fahrt auf ganz normalen Straßen der Schadstoffausstoß gemessen. Verpflichtend sind sie zunächst aber nur zur Messung des realen Stickoxidausstosses bei Dieselautos.  

Für die bereits im Verkehr befindlichen Autos ändert sich damit zunächst nichts. Die Regelungen greifen nur bei der sogenannten Typprüfung im Rahmen des behördlichen Zulassungsverfahrens für neue Fahrzeugmodelle, die die Hersteller auf den Markt bringen.  

Mehr Möglichkeiten für Carsharing

Geteiltes Auto, geteilte Freude: Gerade in Kombination mit anderen Verkehrsmitteln kann sich Carsharing lohnen.
Foto: Deutsche Bahn Connect/dpa-tmn

Am 1. September tritt das neue Carsharing-Gesetz in Kraft, mit dem der Trend zu alternativen Verkehrsformen gefördert werden soll. Es erlaubt den Behörden in Städten und Gemeinden bundesweit, spezielle Parkplätze eigens für Carsharing-Autos einzurichten und diese von Parkgebühren zu befreien. Anbieter mit festen Stationen sollen dann außerdem an ausgewählten Orten auch Stellflächen im öffentlichen Verkehrsraum erhalten können. Bislang geht das nicht.

Strengere Dämmvorgaben für Warmwasser- und Pufferspeicher

Es gibt Neuerungen für Bauherren und Sanierer: Vom 26. September an gelten verschärfte Mindestanforderungen für Warmwasserspeicher bis zu einem Volumen von 2000 Litern. Sie dürfen nicht mehr so viel Wärme verlieren – daher muss sich die Dämmung der Geräte deutlich verbessern. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erwartet daher, dass die Geräte vermehrt vakuumisoliert werden und die Preise steigen. Künftig wird es auf dem Effizienzlabel für Warmwasserspeicher auch die höhere Klasse A+ geben, sie löst A als Top-Kategorie ab.

Neue Normen sollen Aufzüge sicherer und komfortabler machen

Schon 2015 sind die Normen DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 in Kraft getreten. Von nun an müssen neu installierte Aufzugsanlagen verbindlich den aktualisierten Vorgaben entsprechen: Aufzüge, die vom September 2017 an in Betrieb genommen werden, müssen dem neusten Stand der Technik entsprechen. Die Normen gelten sowohl für Personen- als auch Güteraufzüge.

Die EN 81-20 definiert die Vorgaben für die Konstruktion und die technischen Eigenschaften von Aufzügen. Sie schreibt auch vor, welche Randbedingungen beim Einbau von Aufzügen zu beachten sind. Die EN 81-50 legt fest, wie der Test von Komponenten und die Prüfung von Aufzügen zu erfolgen hat. Insgesamt sollen die Maßnahmen einen höheren Sicherheitsstandard für Fahrgäste und Servicepersonal sowie einen höheren Fahrkomfort gewährleisten.

AZ/dpa/AFP/goro

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