Arbeitszimmer zu Hause: So können Selbstständige Steuern sparen
Selbstständige können ein Arbeitszimmer zu Hause auch dann von der Steuer absetzen, wenn sie einen Schreibtisch im Betrieb haben. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Selbstständige können ein Arbeitszimmer zu Hause unter Umständen auch dann von der Steuer absetzen, wenn sie einen Schreibtisch im Betrieb haben. Das hat der Bundesfinanzhof im Fall eines selbstständigen Logopäden entschieden, der in zwei Praxen arbeitet. Für Verwaltungsarbeiten nutzt er ein häusliches Arbeitszimmer.
Urteil: Bis zu 1250 Euro für das Büro zu Hause
Laut Einkommensteuergesetz kann ein häusliches Arbeitszimmer nicht von der Steuer abgesetzt werden, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das Finanzgericht entschied im konkreten Fall aber, dass die Büroarbeit in den Praxisräumen auch außerhalb der Öffnungszeiten nicht zumutbar sei. Deshalb seien bis zu 1250 Euro für das Büro zuhause abzugsfähig. Dem folgten die obersten Finanzrichter in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Wenn die Nutzung des Arbeitsplatzes so eingeschränkt sei, dass der Steuerzahler einen erheblichen Teil seiner Arbeit zu Hause verrichten muss, greife das Abzugsverbot nicht. Im Streitfall sei die Nutzung der Praxisräume wegen der Größe und Ausstattung, der Nutzung durch vier Angestellte, den Umfang der Büroarbeit und die Vertraulichkeit der Unterlagen unzumutbar. dpa
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