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  3. Bundesgerichtshof: Bundesgerichtshof verbietet Mindestpauschalen für Kontoüberziehung

Bundesgerichtshof
25.10.2016

Bundesgerichtshof verbietet Mindestpauschalen für Kontoüberziehung

Verbraucherschützer haben sich mit Erfolg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen pauschale Gebühren für die Kontoüberziehung gewehrt.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archivfoto)

Nach Klagen von Verbraucherschützern hat der Bundesgerichtshof Mindestpauschalen für die Kontoüberziehung verboten. Bislang konnten schon wenige Cent Überziehung teuer werden.

Wer sein Konto über den gewährten Rahmen hinaus überzieht, muss darauf hoffen, dass die Bank beide Augen zudrückt. Trotzdem darf dieses Entgegenkommen nicht unverhältnismäßig viel kosten. Banken dürfen Kontoinhabern für eine geduldete Überziehung keine Mindestpauschale berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach Klagen von Verbraucherschützern entschieden.

Die Karlsruher Richter sehen die Kunden durch derartige Klauseln unangemessen benachteiligt. Banken würden so unabhängig von der Höhe und Laufzeit des Kredits ihren Aufwand auf die Kunden abwälzen, heißt es in dem Urteil vom Dienstag.

Wenige Cent Überziehung bedeuteten mehrere Euro Gebühren

Geduldete Überziehung bedeutet, dass der Kontoinhaber nicht nur ins Minus rutscht, sondern dabei auch noch seinen Dispokredit überschreitet. Das ist in aller Regel teuer.

Kassiert die Bank nicht einfach Zinsen, sondern grundsätzlich ein Mindestentgelt, kann sich das für den Kunden aber besonders ungünstig auswirken. Im Extremfall passiert es, dass er wegen einer Überziehung um wenige Cent an nur einem einzigen Tag mehrere Euro Gebühr bezahlen muss. Im konkreten Fall hatten die Verbraucherzentralen die Deutsche Bank und die Targobank verklagt, weil diese für die Überziehung mindestens 6,90 und 2,95 Euro verlangten.

BGH kippt Pauschalen

Diese Pauschalen kippte der BGH nun. Die Richter rechnen vor, dass eine eintägige Kontoüberziehung um zehn Euro den Verbraucher damit so teuer komme, dass es einem Jahreszinssatz von 25.185 und 10.767,5 Prozent entspreche - das sei unverhältnismäßig. Sie verpflichten die Banken, ihre Kosten künftig komplett in die Zinsen einzupreisen.

Ein Sprecher der Targobank erklärte, sein Haus werde ab sofort auf die Erhebung des Entgelts verzichten. "Berechtigten Ansprüchen unserer Kunden bezüglich bereits gezahlter Entgelte werden wir selbstverständlich umgehend nachkommen", teilte er weiter mit.

Anwälte der Banken sprachen von "Peanuts"

In der Verhandlung hatten die BGH-Anwälte der beiden Banken noch von "Peanuts" gesprochen. Nach ihrer Darstellung entsteht der Bank durch einen kurzfristig gewährten Kleinstkredit, bei dem schon beide Augen zugedrückt werden, ein hoher Aufwand. So müssten Sachbearbeiter in jedem Einzelfall die Bonität des Kunden prüfen. Über Zinsen lasse sich das nicht finanzieren. Selbst bei einem hohen Satz von 16,5 Prozent zahle ein Kunde, der sein Konto eine Woche lang um 1000 Euro überziehe, nur 3,16 Euro.

Mit ihrer Entscheidung knüpfen die Richter an zwei Grundsatz-Urteile aus dem Mai 2014 an. Damals hatte der Senat laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge gekippt, weil die Banken damit unzulässigerweise ihre Kosten auf die Kunden abwälzten. dpa

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