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Verkehr
27.11.2017

Bußgelder im Winter: Wer nicht kratzt, zahlt

Wer sein Auto nicht von Schnee befreit, muss zahlen.
Foto: trendobjects - stock.adobe.com

Kälte, Eis und Schnee: Im Winter müssen sich Autofahrer umstellen. Wer sein Auto beispielsweise nicht von Schnee befreit, muss zahlen.

Mal angenommen, ein Autofahrer lässt seinen Wagen im Allgäu unter freiem Himmel über Nacht stehen. Am nächsten Morgen befinden sich dann 30 Zentimeter Schnee auf dem Dach, die der Mann nicht entfernt. Nur schnell ein paar Löcher in das Eis kratzen und los. Droht ihm eine Strafe, wenn er mit dieser weißen Mütze auf seinem Autodach weiterfährt?

Ja, so etwas kostet 25 Euro. Und nicht nur das. Auch bei Schnee auf den Scheinwerfern und dem Nummernschild muss man im Falle des Falles zusammen 25 Euro zahlen: 20 Euro für die Scheinwerfer, fünf Euro für ein verdrecktes Nummernschild. Und das war es noch nicht: Bis zu 35 Euro kostet es zusätzlich, wenn nicht sämtliche Scheiben freigekratzt sind. Da kommen also insgesamt schnell mal 85 Euro zusammen.

"Situative Winterreifenpflicht" - schon mal gehört?

Doch dabei geht es nicht nur ums Prinzip: Die Verkehrssicherheit kann erheblich beeinträchtigt werden, wenn Schnee beim Bremsen vom Dach ins Rutschen kommt. Außerdem können auch andere Verkehrsteilnehmer dadurch in Gefahr gebracht werden. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz hin.

Autofahrer sollten natürlich auch darauf achten, mit den richtigen Reifen unterwegs zu sein. „Situative Winterreifenpflicht“ heißt das so schön im Amtsdeutsch. Wer dagegen verstößt, kann mit 60 bis 120 Euro zur Kasse gebeten werden. Und was die wenigsten wissen: 5 bis 25 Euro kostet es, wenn der Aufkleber fehlt, der im Sichtbereich des Fahrers auf die Höchstgeschwindigkeit des Reifens hinweist.

In unserem Winter-Special erfahren Sie alles rund um den Wintereinbruch: Von Tipps für Autofahrer über Erkältungsmythen bis hin zu den besten Rodelbergen.

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