Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Arbeitsleben: Darf ein zukünftiger Arbeitgeber nach der Familienplanung fragen?

Arbeitsleben
22.01.2018

Darf ein zukünftiger Arbeitgeber nach der Familienplanung fragen?

Fragen an weibliche Bewerber über deren zukünftige Familienplanung sind rechtlich untersagt.
Foto: Jens Schierenbeck, dpa-tmn

"Wie sieht es denn bei Ihnen mit Kindern aus?" Eine heikle Frage. Dürfen Arbeitgeber diese in einem Bewerbungsgespräch überhaupt stellen? Hier die Expertenantwort.

Junge Frauen bringen zu Vorstellungsgesprächen oft einen Elefanten mit, der dann mit im Raum steht. Aus Sicht mancher Arbeitgeber zumindest, die dann einen eleganten Weg suchen, nach Kindern oder einer geplanten Schwangerschaft zu fragen. Ist das erlaubt?

Nein, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. "Der Arbeitgeber darf nicht nach der Familienplanung fragen."

Grund dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Bewerber und Arbeitnehmer vor Diskriminierung schützt - unter anderem wegen des Geschlechts. "Und die Frage nach der Familienplanung wäre hier ein Indiz, dass das Geschlecht ein Auswahlkriterium ist", erklärt Oberthür. Hinzu kommt der Datenschutz: Er sorgt dafür, dass der künftige Arbeitgeber nur Fragen stellen darf, die direkt mit der Eignung für die Tätigkeit zu tun haben.

Und was, wenn die Frage trotzdem kommt?

Auch die Frage nach schon vorhandenen Kindern wäre also tabu - an Frauen und Männer gleichermaßen. Okay wäre dagegen eine Frage wie "Stehen Sie für Abendtermine zur Verfügung?". Denn das hat ja direkt mit dem Job zu tun - ganz im Gegensatz zum unzulässigen "Haben Sie die Kinderbetreuung gesichert?" 

Die Expertin rät aber davon ab, einfach zu gehen, wenn die Frage trotzdem fällt. Denn es gibt eine elegantere Alternative: lügen. Das dürfen Frauen und auch Männer in solchen Fällen nämlich. "Der Arbeitgeber kann den Vertrag dann später nicht anfechten." (dpa/tmn)

Mehr zum Thema Arbeitsrecht:

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

23.01.2018

Es gibt genügend Fälle wo man den Arbeitgeber ganz legal belügen darf. Aber wenn die Lüge irgendwann aufkommt hat die Person schlechte Karten. Ein Entfernungsgrund lässt sich immer finden.

23.01.2018

Ich verstehe die Argumentation nicht, ein Vater kann auch in Elternurlaub gehen somit wäre die Frage nach Elternurlaub nicht Geschlechtsspezifisch.