Das ändert sich ab 1. Mai in Deutschland
Gleich mehrere neue Gesetze und Neuregelungen stehen ab Mai 2018 in Deutschland an. Was sich für Verbraucher und Firmen ändert.
Mehrere neue Gesetze und Gesetzesänderungen im Mai 2018 haben große Auswirkungen für Unternehmen und Verbraucher in Deutschland. Ein Überblick, was sich ändert.
Neue Datenschutzgrundverordnung tritt in Kraft - mit Folgen für alle
Ab dem 25. Mai 2018 gelten in der Europäischen Union in Form der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) neue Regeln für den Datenschutz. Für die Verbraucher bedeutet das mehr Rechte, für die Unternehmen mehr Aufwand.
Unternehmen und Behörden müssen bei ihren Anwendungen von Anfang an den Datenschutz mitbedenken und die Grundeinstellungen der Dienste datenschutzfreundlich gestalten. Wenn sich bei neuen Anwendungen Risiken für die Datensicherheit abzeichnen, müssen die Firmen den zuständigen Datenschutzbeauftragten informieren. Der kann die Datenverarbeitung sogar komplett untersagen.
Außerdem müssen Unternehmen den regelungskonformen Umgang mit den Daten dokumentieren und im Zweifelsfall vor Gericht nachweisen können. Verstoßen sie gegen Datenschutzvorschriften, kann es künftig teuer werden: Die Geldbußen können bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Wenn die eigenen Daten von einer Panne oder einem Hackerangriff betroffen waren, müssen die Firmen das den Verbrauchern binnen 72 Stunden melden - außer der Vorfall führte "voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten" der Betroffenen.
Wer darüber hinaus wissen will, was die Firmen oder Behörden mit den eigenen Daten anstellen, hat Anspruch auf mehr Informationen. Dazu gehören etwa Zweck und Dauer der Datenspeicherung sowie die Weitergabe an andere Stellen.
WhatsApp erhöht im Mai das Mindestalter auf 16 Jahre
Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat auch Auswirkungen auf WhatsApp: Der Messenger-Dienst erhöht das Mindestalter für seine Nutzer von 13 auf 16 Jahre. Wie sich das real auswirken wird, ist noch unklar. Denn die Verordnung verlangt keine harte Kontrolle wie beispielsweise einen Altersnachweis. WhatsApp hat eine solche auch nicht geplant.
Die Nutzer des Messaging-Dienstes werden gefragt, ob sie älter als 16 Jahre alt sind. Die Regeln gelten ab dem 25. Mai. Wer jünger ist, WhatsApp aber dennoch nutzen möchte, benötigt die Zustimmung der Eltern. Der WhatsApp-Eigentümer Facebook entwickelte ein Verfahren, um diese Freigabe einzuholen. Der weitgehend eigenständig agierende Chat-Dienst verzichtet dagegen darauf. Außerhalb der EU bleibt das Mindestalter bei 13 Jahren.
Einwohnermeldeämter geben Daten weiter - GEZ-Verweigerern droht Ärger
Ab dem 7. Mai bekommt der Beitragsservice von ARD und ZDF frische Daten von den Einwohnermeldeämtern. Die Einrichtung mit Sitz in Köln zieht für die öffentlich-rechtlichen Sender den Rundfunkbeitrag - früher oft GEZ-Gebühr genannt - von derzeit 17,50 Euro pro Haushalt und Monat ein. Rund fünf Jahre nach dem ersten Abgleich der Meldedaten kann der Beitragsservice dann diejenigen Beitragspflichtigen identifizieren, die keinen Beitrag zahlen. Mit dem Großteil der Meldesätze sei bis Anfang Juli zu rechnen, mit den letzten Nachlieferungen bis Ende des Jahres, sagte Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice, der Deutschen Presse-Agentur.
Die Einwohnermeldeämter geben Name, Adresse, Familienstand, Geburtsdatum und den Tag des Einzugs in die Wohnung weiter. Die Daten werden mit den Angaben der angemeldeten Beitragszahler abgeglichen - dann lässt sich sehen, für welche Wohnungen noch kein Beitrag gezahlt wird.
Mindestlohn in mehreren Branchen steigt ab 1. Mai
Beschäftigte in mehreren Branchen können sich ab 1. Mai über mehr Geld freuen. So steigt der Mindestlohn für Maler und Lackierer - für ungelernte Beschäftigte auf 10,60 Euro, für gelernte Arbeitnehmer auf 13,30 Euro in Westdeutschland und 12,40 Euro in Ostdeutschland. Bei Steinmetzen wird der Mindestverdienst in Ostdeutschland auf 11,40 Euro pro Stunde angehoben - damit gilt dann in Ost und West der gleiche Mindestlohn.
Neue Richtlinie verbessert Schutz von EU-Bürgern im Ausland
EU-Bürger sind ab sofort bei Notfällen im Ausland besser geschützt. Eine seit 1. Mai gültige EU-Richtlinie regelt, dass Reisende oder in einem Drittstaat lebende Unionsbürger künftig durch das gesamte Netz der europäischen Auslandsvertretungen konsularisch abgesichert sind. Dies soll immer dann zum Tragen kommen, wenn das Heimatland des Betroffenen keine Schutz gewähren kann - zum Beispiel dann nicht, weil es nicht oder nur mit einer kleinen Delegation in einem Drittstaat vertreten ist.
Konsularische Hilfe kann zum Beispiel bei schweren Krankheiten, bei Verhaftungen oder bei Verlust oder Diebstahl von Reisepässen beantragt werden. Zudem wird sie oft in Krisensituationen oder bei Naturkatastrophen notwendig. Nach Angaben der EU-Kommission reisten oder lebten zuletzt fast sieben Millionen EU-Bürger in Ländern und Gebieten, in denen ihr Heimatstaat keine Botschaft oder kein Konsulat hat.
Fluggastdaten werden ab Mai 2018 fünf Jahre lang vom BKA gespeichert
Die umstrittene Fluggastdaten-Speicherung wird ab Mai 2018 auch in Deutschland Realität. Fünf Jahre lang speichert das Bundeskriminalamt künftig bis zu 20 Datensätze von Passagieren, die ins Ausland fliegen. Dazu gehören etwa der Name, der Sitzplatz, die Flugnummer und die IP-Adresse des Rechners bei der Buchung.
"Reiseroute, Anschrift oder Telefonnummer können gerastert und mit weiteren Datenbanken abgeglichen sowie an europäische Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden", berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wird eine EU-Richtlinie (EU 2016/681) aus April 2016 in nationales Recht umgesetzt. Das wurde vom Bundestag im April 2017 so auch durchgewunken. (AZ)
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