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Finanzen
29.01.2017

Die teuren Seiten der Pflegereform

30, 40 oder schlimmstenfalls bis zu 60 Prozent mehr müssen manche Versicherte künftig für ihre private Zusatzpolice zahlen.
Foto: Werner Krueper, epd

Die Neuordnung trifft auch Versicherte mit privater Zusatzpolice. Viele Beiträge steigen. Betroffene sollten aber nicht vorschnell kündigen. Fragen und Antworten zur Pflegereform.

Viele der über drei Millionen Bürger mit privater Pflegezusatzpolice haben das Ärgernis schon schwarz auf weiß: Ihre Zusatzversicherung, die sie im Pflegefall finanziell absichern soll, kommt sie seit Januar spürbar teurer zu stehen. Zu Beitragssteigerungen um bis zu 30, 40, schlimmstenfalls 60 Prozent, kommen oft noch Leistungseinbußen hinzu. Einem Großteil der Versicherten stehen Änderungen in den nächsten Monaten erst noch bevor. Denn: Die Pflegereform hat auch handfeste Folgen für die privaten Zusatzverträge. Betroffene sollten aber auf keinen Fall vorschnell kündigen. Häufig hilft der Versicherer mit, Nachteile abzumildern.

Wieso werden die Policen teurer?

Die Pflegereform, die am 1. Januar in Kraft getreten ist, hat das System der Pflegeversicherung komplett umgekrempelt. Bei der Einstufung eines Kranken ist jetzt entscheidend, wie selbstständig er noch seinen Alltag meistern kann. Aus den drei Pflegestufen sind fünf Pflegegrade geworden. Das wirkt sich auch auf private Zusatzverträge aus, die die gesetzlichen Leistungen im Ernstfall aufstocken sollen. Auch die Versicherer stellen im Laufe dieses Jahres von Pflegestufen auf Pflegegrade um, wie es beim Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) heißt. Das Tempo und den Dreh an den vertraglichen Stellschrauben bestimmen die Anbieter. Die einen haben ihren Kunden schon vergangenen November die Vertragsänderungen zugeschickt, andere werden bald nachziehen.

Was bedeutet das?

Wer schon Geld aus seiner freiwilligen Police kriegt, hat eine Leistungsgarantie, betont Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Auch wer eine private Pflege-Rentenversicherung abgeschlossen hat, die je nach Pflegebedürftigkeit eine Monatsrente auszahlt, sei von der Umstellung nicht weiter betroffen. Anders kann es bei den anderen beiden Versicherungsarten aussehen: Etwa bei der Pflegekostenversicherung, die tatsächlich entstandene Kosten bis zu einer Obergrenze erstattet. Und beim Klassiker, der Pflegetagegeldversicherung, die je nach Pflegestufe beziehungsweise jetzt Pflegegrad, ein vereinbartes Tagegeld auszahlt. Hier gilt zwar auch: Kein Versicherungsnehmer muss befürchten, insgesamt weniger Leistung zu erhalten, wie Expertin Heyer erklärt. Bei genauem Hinsehen sieht es nach einem ersten Marktcheck der Verbraucherzentralen aber oft anders aus. Denn: Die privaten Versicherer müssen nun früher und auch mehr Geld zahlen. Und das will alles finanziert sein.

Wie sehen die neuen Preise aus?

Nach Erfahrungen von Philipp Opferman sind die Beiträge bei vielen Pflegetagegeldversicherungen im Schnitt um 18 bis 20 Prozent, im Ausnahmefall gar um 60 Prozent nach oben gegangen. Wer beispielsweise bislang gut 37 Euro monatlich zahlte, ist jetzt mit über 44 Euro dabei, berichtet der Experte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei der Stiftung Warentest hätten sich gar empörte Versicherte gemeldet, deren Policen durchschnittlich um 30 bis 40 Prozent in die Höhe gingen, wie die Berliner Verbraucherschützerin Aline Klett erläutert. Altkunden sind demnach stärker betroffen als Versicherte, die erst vor kurzem einen Vertrag unterschrieben, Frauen mit Bisex-Tarifen mehr als Männer mit Policen, die noch nach Geschlecht unterschieden haben. Das ist seit Ende 2012 abgeschafft.

Was ist mit den Leistungen?

Wer bisher eine Pflegestufe versichert hat, wird jetzt auf zwei Pflegegrade umgestellt, also etwa von Stufe III auf die Grade 4 und 5. Die prozentuale Aufteilung der Leistungen auf die einzelnen Pflegegrade bringt Kunden allerdings häufig Nachteile. Denn: Versicherer kürzen in Teilbereichen. Beispiel: Wer bisher in Pflegestufe II 70 Prozent vom Höchst-Tagesgeldsatz vereinbart hatte, soll im neuen Pflegegrad 3 nur noch 65 Prozent bekommen. Konkret heißt das: Sind als Höchstsatz 1500 Euro pro Monat festgeschrieben, konnte der Kunde bisher mit 1050 Euro rechnen, jetzt kommt er nur noch auf 975 Euro, wie Heyer vorrechnet.

Was tun?

Wer stärker zur Kasse gebeten und obendrein Leistungseinbußen hat, sollte aber nicht vorschnell kündigen, rät Klett. Sonst sind alle eingezahlten Beiträge wie auch der Versicherungsschutz weg. Die Kündigung sei höchstens bei Neuabschlüssen in den vergangenen Monaten eine Option. Die bessere Lösung: Den Versicherer nach einem günstigeren, alternativen Tarif fragen. Kunden haben das Recht auf einen internen Wechsel, die Altersrückstellungen bleiben dann erhalten. „Unternehmen, die mehrere Tarife anbieten, ziehen da auch meist mit“, sagt Opfermann. In den unteren Pflegegraden dürfe allerdings nicht gespart werden, Leistungen im stationären und ambulanten Bereich sind wichtig. Möglich ist auch, das vereinbarte Tagegeld oder andere Leistungen zu senken, um auf dem alten Beitragsniveau zu bleiben. Aber Vorsicht: Am Ende muss genug Geld für eine gute Pflege da sein. Wer eine Beitragserhöhung und/oder Leistungsänderung im Briefkasten hat, kann sich bei den Verbraucherzentralen persönlich beraten lassen.

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