Diese Rechte hat man als Gast in Restaurant und Kneipe
Eine blöde Situation: Man ärgert sich, obwohl man sich eigentlich amüsieren wollte. Das gilt auch beim Essengehen oder in der Kneipe. Da ist es gut, wenn man seine Rechte kennt.
Um Restaurantbesuche und ihre Regeln ranken sich zahlreiche Geschichten und Irrtümer: Darf ich gehen, wenn der Kellner nicht rechtzeitig mit der Rechnung kommt? Oder etwa doch nicht? Der Letzte eines fröhlichen Beisammenseins zahlt die Zeche – stimmt das wirklich? Wie immer ist auch bei diesem Thema Halbwissen gefährlich. Denn im Zweifel kann sogar eine Strafanzeige drohen. Da ist es wichtig, zu wissen, was denn nun richtig ist, so die Ergo-Group in einer Pressemitteilung.
Der Letzte zahlt die Zeche – stimmt das?
Wenn mehrere Leute zusammen etwas essen und trinken gehen, kann es bei der Bezahlung manchmal schwierig werden. Denn gerade bei einem feucht-fröhlichen Abend vergessen die Teilnehmer schon mal, das eine oder andere Getränk zu bezahlen. Der Volksmund sagt, der Letzte zahlt die Zeche. „Rechtlich ist dem aber nicht so”, beruhigt Michaela Rassat, Juristin der Versicherung D.A.S.. „Der letzte Gast muss nur die Speisen und Getränke bezahlen, die er tatsächlich bestellt und konsumiert hat.”
Hat vorher ein anderer Gast vergessen, seinen Wein oder sein Wasser zu bezahlen, bleiben die Kosten demnach beim Wirt. Den rechtlichen Hintergrund erläutert die Juristin: „Bei der Bestellung schließt der Wirt mit jedem einzelnen Gast einen eigenen Bewirtungsvertrag. Deshalb kann er auch nur von diesem die Bezahlung verlangen.” Dies gelte zumindest dann, wenn jeder für sich bestellt.
Darf ich gehen, wenn der Kellner die Rechnung nicht bringt?
Das Essen war hervorragend, der Abend angenehm, jetzt möchte der Gast bezahlen – doch leider lässt sich der Kellner schon seit einer halben Stunde nicht mehr blicken. Wie lange soll der Gast noch warten? „Leider gibt es keine festen Regeln für die Wartezeit, allerdings sehen viele Juristen eine Dauer von 30 Minuten als zumutbar an”, sagt die Juristin.
Anschließend einfach das Lokal zu verlassen, sei aber keine gute Idee. "Dann setzt sich der Gast dem Verdacht aus, von Anfang an einen Abgang ohne Bezahlung geplant zu haben." – Und das wäre als Betrug strafbar. Daher gelte: Bringt die Bedienung auch nach mehreren Aufforderungen und längerer Zeit die Rechnung nicht, darf der Gast sich auf den Heimweg machen.
Allerdings müsse er zuvor Name und Anschrift hinterlassen, damit ihm der Gastwirt die Rechnung zuschicken kann – sonst riskiere er eine Strafanzeige. Und diese Rechnung muss er natürlich begleichen. Einfacher ist es, im Restaurant direkt auf Kellner oder Wirt zuzugehen und vor Ort zu bezahlen.
Was, wenn im Restaurant etwas von der Garderobe gestohlen wird?
"Wenn das Lokal über eine zentrale Garderobe verfügt, bei der die Gäste beispielsweise wie im Theater schon am Eingang ihren Mantel abgeben und womöglich noch einen kleinen Obulus dafür bezahlen, entsteht rechtlich gesehen ein Verwahrungsvertrag”, erläutert Michaela Rassat. Dort hafte der Wirt für die abgegebene Bekleidung, weil der Gast keine Möglichkeit hat, selbst ein Auge auf seinen Mantel zu haben. Auch mit dem Schild „Für Garderobe keine Haftung” könne sich der Wirt nicht aus der Verantwortung stehlen.
Die Haftung umfasst neben den Kleidungsstücken selbst auch deren Inhalt, wie Geldbeutel, Schals oder Schlüssel. Anders sieht es bei einer Garderobe aus, die der Gast während seines Aufenthalts ständig im Blick hat: „Hier ist es Sache des Gastes, auf sein Eigentum zu achten – und der Gastwirt haftet nicht", so die Juristin.
Das gelte auch dann, wenn der Kellner dem Gast den Mantel abgenommen und an der Garderobe ein paar Meter entfernt in Sichtweite des Gastes aufgehängt hat. Denn dabei handele es sich lediglich um eine unverbindliche Gefälligkeitshandlung, die keinerlei Übernahme der Haftung für den Lokalbesitzer bedeutet. Auch ohne Warnschild haftet der Wirt in diesem Fall nicht. (AZ)
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