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Falschparker
02.12.2016

Gericht entscheidet: Wer hartnäckig falsch parkt, verliert Führerschein

Ein notorischer Falschparker hat nun seinen Führerschein verloren, weil er zu viele Parkverstöße begangen hat.
Foto: Jens Büttner (dpa), Symbolbild

Ein Mann bringt es auf 83 Parkverstöße in zwei Jahren. Nun hat er seine Fahrerlaubnis wegen des vielen Falschparkens verloren.

Hartnäckiges Falschparken kann den Führerschein kosten. Und dabei spielt es kein Rolle, ob und wie viele Punkte der Verkehrssünder in Flensburg hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach Angaben eines Sprechers vom Freitag. Es ging bei dem Prozess um einen Mannes, mit dessen Fahrzeug zwischen Januar 2014 und Januar 2016 insgesamt 88 Ordnungswidrigkeiten begangen worden waren - darunter 83 Parkverstöße.

Behörde entzieht Mann Führerschein, weil er zu oft falsch geparkt hat

Die zuständige Behörde hatte dem Mann wegen der Ordnungswidrigkeiten die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem er einer Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über seine Fahreignung nicht nachgekommen war. Im Eilverfahren bestätigten die Verwaltungsrichter nun dieses Vorgehen: Der Führerschein könne nicht nur bei Einträgen in die Verkehrssünderkartei entzogen werden, sondern auch demjenigen, der sich aus anderen Gründen als ungeeignet erwiesen habe.

Auch Parkverstöße seien für die Beurteilung der Fahreignung relevant, befand das Gericht - nämlich wenn der Verkehrsteilnehmer hartnäckig die Ordnungsvorschriften missachte und zu ihrer Einhaltung offensichtlich nicht bereit sei.

Führerschein weg: Mann und seine Frau haben 83 Mal falsch geparkt

Im vorliegenden Fall müsse sich der Mann auch diejenigen Parkverstöße zurechnen lassen, die nach seinen eigenen Angaben von seiner Frau begangen wurden. Denn wenn er nichts gegen Verkehrsverstöße von Personen unternehme, die sein Fahrzeug mit seiner Billigung benutzten, liege auch hierin ein charakterlicher Mangel. Dies wiederum weise ihn selbst als ungeeigneten Verkehrsteilnehmer aus.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. afp

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