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  3. Berufskrankheiten: Hautkrebs, Lungenkrankheiten und Co. - wenn Arbeit krank macht

Berufskrankheiten
06.08.2017

Hautkrebs, Lungenkrankheiten und Co. - wenn Arbeit krank macht

Arbeiten auf der Baustelle: Auch Hautkrebs ist seit kurzem eine Berufskrankheit. Zu den fünf häufigsten Berufskrankheiten gehört er allerdings nicht.
Foto: Ole Spata (dpa)

Berufe bringen gesundheitliche Risiken mit sich – und damit typische Berufskrankheiten. Doch wann ist eine Erkrankung auch wirklich eine Berufskrankheit?

Husten und ein rauer Hals: Von Zeit zu Zeit erwischt es einen. Doch manchmal steckt hinter den Beschwerden kein banaler Atemwegsinfekt: Es könnte auch der Beruf sein, der krank macht. Ein trauriger Klassiker ist etwa die sogenannte Staublunge, die sich auch in Erkältungssymptomen wie Husten und Atemnot äußern kann. Denn viele Berufsgruppen sind schädlichem Staub ausgesetzt.

Berufskrankheiten - welche Arbeiten Risiken mit sich bringen

Manche Berufe bringen gesundheitliche Risiken mit sich – und damit einhergehend typische Berufskrankheiten. Doch wann eine Erkrankung wirklich eine Berufskrankheit ist, ist oftmals gar nicht so leicht herauszufinden. Das Bundesarbeitsministerium definiert Berufskrankheiten als „Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sind“. Aktuell sind dort 77 Erkrankungen gelistet.

Ursache dafür können verschiedenste gesundheitsschädliche Einwirkungen sein. Insbesondere kommen bestimmte Chemikalien, physikalische Einwirkungen wie Druck, Vibrationen oder das Tragen schwerer Lasten und Arbeiten unter Lärm oder Staub in Betracht. Nicht jede Erkrankung wird aber als Berufskrankheit anerkannt: In Frage kommen nur solche Erkrankungen, die nach medizinischen Erkenntnissen durch besondere Einwirkungen verursacht werden – und diesen Einwirkungen müssen die jeweiligen Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein.

Von Berufskrankheiten sind zu über 90 Prozent Männer betroffen – aus einem einfachen Grund: „Gefährliche und gesundheitsschädliche Verrichtungen werden in aller Regel von den Männern verrichtet“, sagt Karl Simon von der IKK classic in Bayern. Wenn ein Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht, muss dieser sofort an den Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Ärzte und Krankenkassen sind zur Meldung verpflichtet. Auch der Betroffene selbst kann die Unfallkasse anschreiben.

Voraussetzungen: So werden Berufskrankheiten anerkannt

„Voraussetzung für die Anerkennung einer Berufskrankheit ist, dass die Ursache für den Gesundheitsschaden die ausgeübte berufliche Tätigkeit ist und die Erkrankung in der Berufskrankheiten-Liste genannt wird“, erläutert Gesundheitsexperte Simon. „Besteht ein Versicherungsschutz, haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung durch die gesetzliche Unfallversicherung.“ Um festzustellen, ob ein Anspruch besteht, untersucht der Unfallversicherungsträger die Kranken- und Arbeitsgeschichte sowie den aktuellen Arbeitsplatz.

Anschließend wird geklärt, ob die Erkrankung wirklich durch die Arbeit verursacht wurde, wozu häufig ein Gutachten eines unabhängigen Facharztes eingeholt wird. Der Betroffene kann dabei aus drei vorgeschlagenen Gutachtern auswählen. Nur wenn das Verfahren ergibt, dass es sich um eine Berufskrankheit handelt, gibt es auch Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Diese reichen von verschiedenen Maßnahmen zur Behandlung über die berufliche Wiedereingliederung bis hin zu einer Rentenzahlung, wenn nach der Rehabilitation körperliche Beeinträchtigungen bleiben und die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. In der Praxis sind die Hürden für eine Anerkennung als Berufskrankheit ziemlich hoch: 2014 wurden von gut 75.000 Verdachtsfällen nur knapp 17.000 anerkannt. Und nur in rund 8000 Fällen wurde auch eine Entschädigung an die Betroffenen gezahlt.

Einer der Gründe für die recht geringe Anerkennungsquote ist, dass zwischen Auslöser und Ausbruch einer Berufskrankheit oftmals Jahre oder Jahrzehnte liegen – etwa bei Asbest. Viele, die in den 1960er- und 70er-Jahren mit der giftigen Faser gearbeitet haben, erkranken heute an Krebs.

Reform des Berufskrankheitenrechts: So könnten Betroffene profitieren

Die Arbeits- und Sozialminister der Länder und die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung haben Ende vergangenen Jahres einen Vorstoß unternommen, um das Berufskrankheitenrecht zugunsten der Betroffenen zu reformieren. Unter anderem sollen die Nachweise erleichtert werden, indem Daten von vergleichbaren Fällen herangezogen oder der Zusammenhang zwischen Erkrankung und Belastung am Arbeitsplatz glaubhaft gemacht werden kann.

Hans-Jürgen Urban von der IG Metall wertet die Vorschläge als wichtiges Signal an die Bundesregierung: „Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Bundesländer sind sich einig: Sie wollen die Situation der Menschen verbessern, die durch ihre Arbeit krank geworden sind.“ Die Bundesregierung müsse die Reform jetzt zügig auf den Weg bringen.

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