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Strafzettel
10.05.2017

Kunden müssen sich auf Supermarkt-Parkplätzen nicht alles gefallen lassen

Nur wer das Hinweisschild vor einem Supermarkt in Illertissen ganz genau liest, der erkennt, dass selbst Kunden des Supermarktes eine Parkscheibe einlegen müssen.
Foto: Jens Carsten/Archiv

Um sich vor Wildparkern zu schützen, lassen Supermärkte ihre Parkplätze kontrollieren und Geldstrafen verteilen. Doch nicht alles ist erlaubt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Nach dem Einkauf im Supermarkt klemmt ein Strafzettel unter dem Scheibenwischer. Und das, obwohl das Auto nicht etwa im Halteverbot abgestellt ist, sondern auf dem Parkplatz des Geschäfts. Immer wieder haben sich Kunden in den vergangenen Wochen über solche Vorfälle beschwert - zum Beispiel in Augsburg und in den Landkreisen Aichach-Friedberg und Neu-Ulm. Ist das überhaupt erlaubt, welche Regeln gelten und wie können sich Verbraucher wehren?

Sind Parkwächter und Strafzettel auf Supermarkt-Parkplätzen erlaubt?

Ja, wenn die Fläche im Besitz des Supermarkt-Betreibers ist. "Jeder Supermarkt regelt das anders", sagt Bernd Emmrich, Verkehrsreferent beim ADAC Südbayern. Das bestätigt auch der Augsburger ADAC-Vertragsanwalt Stefan Reinecke. Grundsätzlich dürfen Händler die Regeln für ihren Parkplatz selbst festlegen. Wer sein Auto dort abstellt, geht einen Vertrag mit dem Händler ein. Für den Fall, dass sich Parker nicht an die Regeln halten, darf der Händler Vertragsstrafen verhängen. Knöllchen auf dem Kundenparkplatz sind solche Vertragsstrafen.

Wie müssen Händler die Nutzungsbedingungen für einen Parkplatz erkennbar machen?

Ein kleines Schild in der Ecke genügt nicht. "Es müssen deutlich erkennbare Hinweise an der Einfahrt angebracht werden", betont Anwalt Reinecke. Dort muss aufgelistet sein, welche Regeln gelten und welche Strafen drohen, wenn sie nicht eingehalten werden. Nur dann müssen Kunden Knöllchen fürchten.

Welche Regeln darf der Supermarkt aufstellen?

Wer Besitzer einer privaten Fläche ist, kann grundsätzlich alle Regeln aufstellen. Erlaubt sind beispielsweise Parkgebühren, die Parkscheiben-Pflicht, eine Begrenzung der Parkdauer oder auch ein Parkverbot. Händler können festlegen, dass nur Kunden parken dürfen oder dass sie für beispielsweise mindestens fünf Euro einkaufen müssen. ADAC-Verkehrsreferent Bernd Emmrich wirbt um Verständnis für die Händler. Diese wollten schließlich nur sicherstellen, dass genügend Parkplätze für die eigenen Kunden bereitstünden.

Darf ich auch kurz beim Bäcker nebenan einkaufen und mein Auto auf dem Supermarkt-Parkplatz stehen lassen?

Das kommt auf die Regeln an, die für den Parkplatz gelten. Experte Stefan Reinecke glaubt aber, dass die wenigsten Händler in solchen Fällen einschreiten. ADAC-Verkehrsreferent Bernd Emmrich ergänzt, dass solche Situationen für die Händler kaum nachzuvollziehen sind. "Das ist kein relevantes Problem", glaubt er.

Wie viel Geld darf ein Händler fürs Falschparken verlangen?

Nicht beliebig viel, sagt Anwalt Stefan Reinecke. Die Vertragsstrafen dürfen seiner Ansicht nach nur so hoch sein wie die Gebühren für Falschparken auf einer öffentlichen Straße. Dort werden meist zehn bis 15 Euro fällig, viele Supermärkte verlangen 30 Euro, wenn Kunden die Parkscheibe vergessen. "Das ist zu hoch", betont Reinecke. Entsprechende Urteile sind ihm allerdings bislang nicht bekannt.

Wie können sich Verbraucher wehren?

Der einfachste Weg führt oft direkt an die Supermarktkasse. Wer sich dort sofort beschwere, bekomme die Kosten oft erstattet, berichtet Rechtsanwalt Reinecke aus seiner Erfahrung. Schließlich droht den Händlern das Risiko, dass die Kunden aus Ärger fortbleiben. Das ist aber nicht der einzige Weg. "Gegen die Höhe sollte man sich wehren", sagt Reinecke. Wer beispielsweise ein Knöllchen über 30 Euro erhalte, solle sich an einen Anwalt wenden.

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Die Diskussion ist geschlossen.

10.05.2017

Ein Supermarktparkplatz ist kein öffentlicher Parkplatz. Etliche Auto-

fahrer haben da anscheinend Denkschwierigkeiten oder eine rück-

sichtslose Mentalität (Ich bzw, mein Auto darf überall......)

Dem abgebildeten Hinweisschild ist zweifelsfrei eine Parkscheibenpflicht

zu entnehmen. Wer`s nicht begreift, muss eben zahlen.

Denn, wenn´s schon nicht mehr als auf der Straße kostet, nehme ich

doch den für mein Sportstudio günstig gelegegen Supermarktparkplatz!

Bei 30,-- Euro setzt viellecht ein Denkprozeß ein.