Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Finanzen: Mit diesen Tipps klappt's mit der Steuererklärung

Finanzen
18.04.2017

Mit diesen Tipps klappt's mit der Steuererklärung

Die Steuererklärung muss bis zum 31. Mai beim Finanzamt eingehen. Was dabei zu beachten ist.
Foto: Kai Remmers, dpa (Symbolbild)

Bis zum 31. Mai ist die Steuererklärung fällig. Doch was kann man überhaupt von der Steuer absetzen und welche Unterlagen sind wichtig? Was Steuerzahler wissen sollten.

Noch sind zwar einige Wochen Zeit, bis die Steuererklärung beim Finanzamt sein muss. Frist dafür ist der 31. Mai. Aber das Einsammeln der Dokumente und die Bearbeitung kann dauern. Die Grundregeln für das Ausfüllen der Formulare sind gar nicht so kompliziert.

Wozu dient die Lohnsteuererklärung eigentlich?

Die Steuer, die jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird, beruht nur auf einer Schätzung. Es wird davon ausgegangen, dass ein Standardarbeitnehmer das ganze Jahr über zu einem gleichen Lohn arbeitet und kaum steuerrelevante Ausgaben hat. Zwischen Schätzung und tatsächlicher Situation kann es aber Unterschiede geben. Mit der Lohnsteuererklärung soll die Arbeits- und Lebenssituation des Steuerzahlers besser berücksichtigt werden. Die meisten Steuerzahler bekommen Geld zurück, weil sie Ausgaben absetzen können.

Was kann ich von der Steuer absetzen?

Im Prinzip gibt es vier Gruppen von Ausgaben, die steuerrelevant sind: Werbungskosten sind alle beruflich bedingten Ausgaben, darunter die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit, Fachbücher oder Arbeitscomputer. Die zweite Gruppe sind die sogenannten Sonderausgaben - etwa für Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer und die Kinderbetreuung. Die dritte Gruppe sind außergewöhnliche Belastungen, etwa Ausgaben für Krankheiten oder Scheidung. Zuletzt gibt es einen Steuerbonus für Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen.

Wie funktioniert das Absetzen von der Steuer?

Grundlage der Besteuerung ist das jeweilige Gesamteinkommen eines Menschen: Lohn plus Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen und Einnahmen aus Geldanlagen. Von dieser Summe werden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen - das wird "von der Steuer absetzen" genannt. Damit wird also nur das Einkommen gemindert; wie hoch die Steuerersparnis am Ende ist, hängt dann davon ab, wie hoch der individuelle Steuersatz des Steuerzahlers ist. Anders ist es beim Steuerbonus für Handwerker: Hier werden steuerlich anerkannte Ausgaben immer direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Welche Unterlagen sind für die Steuererklärung wichtig?

Einige wichtige Daten für die Steuererklärung erhalten Angestellte per Bescheinigung ihres Arbeitgebers automatisch - darauf sind etwa Lohn und die gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen. Sie müssen in die Steuererklärung eingetragen werden. Viele abzugsfähige Ausgaben müssen belegt werden. Wichtig ist, dass gekaufte Artikel möglichst genau auf der Quittung verzeichnet sind. Für andere Angaben flattern Steuernachweise in den ersten Wochen des Jahres ins Haus - etwa von Banken oder Versicherungen.

Kann ich meine Steuererklärung allein machen?

Die Formulare können per Hand oder elektronisch mit dem Programm Elster-Formular der Finanzverwaltung ausgefüllt werden. Daneben ist es möglich, eine Steuersoftware für den Computer zu kaufen, einem Lohnsteuerhilfeverein beizutreten oder zum Steuerberater zu gehen. Die ideale Lösung hängt dem Bund der Steuerzahler zufolge vom individuellen Steuerwissen ab und davon, wie komplex der Steuerfall ist. Lohnsteuerhilfevereine sind spezialisiert auf Angestellte und Rentner, Steuerberater eher auf Selbstständige und Firmen.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Die Frist endet am 31. Mai. Wer auf Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater setzt, hat Zeit bis zum Jahresende. Die Deutsche Steuergewerkschaft rät aber trotzdem, die Steuererklärung frühzeitig einzureichen - dann sei auch mit einer schnelleren Rückerstattung zu rechnen. afp

Lesen Sie dazu: Steuererklärung: Durch Fehler könnte Ihnen viel Geld entgehen

Babysitter und Co: So reduzieren Eltern ihre Steuerlast

Tierhalterhaftpflicht steuerlich absetzen

Minijob: Haushaltshilfe anmelden hilft Steuern sparen 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.