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Verkehr
04.11.2016

Pannenhilfe: Mit Seil oder Stange - Autos richtig abschleppen

Wer falsch parkt, muss beim Abschleppen seines Fahrzeugs nicht verständigt werden. Auch nicht, wenn er in der Nähe wohnt.
Foto: Daniel Karmann (dpa)

Wenn der Wagen streikt, hilft manchmal nur noch Abschleppen. Doch wie weit darf man E-Autos schleppen? Welche Regeln gelten auf der Autobahn? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Der Kühler leckt, die Bremse sitzt fest, die Kupplung streikt - es gibt viele Gründe, warum ein Auto liegenbleiben kann. Wenn gar nichts mehr geht, hilft oft nur noch Abschleppen. Wer nicht Mitglied in einem Verkehrsclub ist oder über einen Schutzbrief entsprechende Hilfe in Anspruch nehmen kann, lässt sich privat an den Haken nehmen. Hierbei jedoch gelten einige Regeln:

Wann darf abgeschleppt werden?

Ein leerer Tank oder ein platter Reifen rechtfertigen das Abschleppen nicht. "Laut Straßenverkehrsordnung darf ein Auto nur in einem Notfall abgeschleppt werden. Das ist der Fall, wenn der Wagen in die Werkstatt muss", erläutert Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Erlaubt ist es auch, wenn das Auto auf den Schrottplatz transportiert wird. In jedem Fall aber muss das Fahrzeug noch angemeldet sein. "Ansonsten ist nur der Transport auf einem Anhänger erlaubt."

Was ist erlaubt - Seil oder Stange?

Erlaubt ist beides. Experten raten jedoch meist zur Abschleppstange. Ein Abschleppseil spare Platz und wiege weniger. Eine Abschleppstange kann die Energie besser übertragen. Das heißt: "Das gezogene Fahrzeug wird beispielsweise durch die Stange beim Bremsmanöver etwas mitgebremst", erläutert Philipp Heise von Auto Club Europa (ACE). Beim Seil bestehe außerdem die Schwierigkeit, es dauerhaft unter Spannung zu halten. "Sonst ruckt es beim Anfahren und es kann zu einem Auffahrunfall des geschleppten Fahrzeugs auf das schleppende Fahrzeug kommen", so Heise.

Befestigt werden dürfe das Seil auch an der Anhängerkupplung. Allerdings müsse sichergestellt sein, dass es nicht herunterspringen kann. Wiegt das abzuschleppende Fahrzeug mehr als vier Tonnen, ist eine Stange vorgeschrieben. Seil oder Stange dürfen maximal fünf Meter lang sein und müssen - zum Beispiel mit einer kleinen Fahne - gekennzeichnet werden.

Beim Abschleppen mit dem Seil, muss auf ein gespanntes Seil geachtet werden.
Foto: ADAC (Archiv)

Wer darf abschleppen?

Wer im Pannenfahrzeug sitzt, muss keinen Führerschein besitzen. Laut § 6 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FEV) muss er jedoch "geistig und körperlich geeignet und des Lenkens kundig sein". Verkehrsclubs jedoch raten dazu, nur Personen mit einer Fahrerlaubnis hinter das Steuer zu setzen. Zudem sollte jeder, der den Liegenbleiber steuert, auch von der Körpergröße her in der Lage sein, das Auto komplett zu überblicken, zu lenken und zu bremsen.

Wie weit darf geschleppt werden?

Erlaubt ist die Fahrt auf dem kürzesten Weg zur nächsten Werkstatt. Wer auf der Autobahn liegengeblieben ist, muss diese am Haken hängend zwingend an der nächsten Ausfahrt verlassen. "Umgekehrt ist es auch nicht gestattet, im Schlepptau auf die Autobahn zu fahren, um in die nächste Werkstatt zu kommen", so Köster. Es gebe immer auch Bundes- oder Landstraßen, auf die ausgewichen werden kann.

Wie schnell darf man fahren?

Für Abschlepper gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Empfehlungen gehen jedoch eher dahin, noch langsamer unterwegs zu sein, denn bei einem Motorausfall arbeiten Lenk- und Bremshilfe nicht. "Viele Autofahrer wissen gar nicht, wie es sich anfühlt, ohne Bremskraftverstärker zu bremsen und ohne Servolenkung zu lenken", warnt Heise. Daneben sollte auch bei defektem Motor immer der Zündschlüssel stecken, damit das Lenkradschloss nicht einrasten kann.

Was tun, wenn kein Licht mehr funktioniert?

Ist die Batterie leer und die Elektronik völlig am Boden, so dass nicht einmal mehr der Warnblinker funktioniert, darf ein Fahrzeug nicht mehr abgeschleppt werden - auch nicht tagsüber. "Während des Abschleppens müssen beide Fahrzeuge den Warnblinker aktiviert haben", so Köster. Fahrtrichtungsänderungen werden dann mit der Hand angezeigt. Wer trotzdem ohne aktivierten Warnblinker abschleppt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 20 Euro.

Schaltung oder Automatik - kann jedes Auto abgeschleppt werden?

 Völlig gefahrlos ist das Abschleppen bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe. "Wenn ausgekuppelt ist, sind Getriebe und Achse getrennt, so dass das Fahrzeug frei rollen kann", erläutert Köster. Bei einem Automatikgetriebe versetzt zwar die Fahrthebelstellung N das Fahrzeug in den Leerlauf. Es hängt jedoch sehr vom Hersteller ab, wie weit das Abschleppen möglich ist. "Ohne laufenden Motor fließt kein Öl, was zur Überhitzung führen kann." Daher sollte bei Automatikautos unbedingt auf die Herstellerhinweise geachtet werden.

Was gilt bei Elektroautos?

Noch schwieriger wird es bei Elektroautos. "Bei manchen Modellen liefert der Generator Strom, wenn sich die Räder bewegen. Das kann einen Schaden an verschiedenen Bauteilen verursachen", sagt Heise. Hintergrund ist, dass dann zwar Strom produziert, jedoch nicht in gleichem Maße verbraucht wird.

So darf beispielsweise der BMW i3 nicht abgeschleppt werden. Stattdessen setzt der Hersteller auf mobile Hilfe, wenn ein Wagen ohne Strom liegenbleibt. Servicefahrzeuge machten dann mit mobilen Ladestationen die Liegenbleiber wieder fit, indem über eine Schnellladeeinrichtung Strom in das liegengebliebene Fahrzeug transferiert wird, so Heinrich Schwackhofer von BMW. Wird der Stromer allerdings zum Schleppfahrzeug, hat er sogar Vorteile gegenüber den Diesel- und Benzinerkollegen: "Die volle Zugkraft ist bei einem E-Auto bereits im Stillstand verfügbar und dort bereits deutlich höher als bei konventionellen Autos", erklärt Schwackhofer. "Denn die benötigen erst eine gewisse Drehzahl, um das maximale Drehmoment aufzubauen." Claudius Lüder, dpa 

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