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Arbeitsleben
05.09.2017

Private Chats im Büro - ein Grund zur Kündigung?

Darf ein Angestellter wegen privater Chats während der Arbeit gekündigt werden?
Foto: Lino Mirgeler/dpa

Ein Mann wird wegen privater Chats während der Arbeit gefeuert, sein Chef hatte die Gespräche protokolliert. Ist das überhaupt erlaubt? Was Arbeitgeber dürfen und was nicht.

Abends vorm Schlafengehen Büro-E-Mails checken, nachmittags zwischen zwei Terminen per Whatsapp den Feierabend organisieren. Das eine ist mittlerweile für viele so selbstverständlich wie das andere. Über welches WLAN die Kommunikation läuft? Das hängt am ehesten davon ab, wo man gerade ist. Abends ist es zu Hause die eigene Verbindung, tagsüber im Büro die des Arbeitgebers. Die Grenzen verschwimmen.

Vor zehn Jahren waren die Grenzen noch nicht ganz so fließend. Es war die Zeit der Klapphandys. Der Rumäne Bogdan Barbulescu machte schon damals keinen Unterschied. Über einen Messenger-Dienst, bei dem er sich auf Bitten seines Unternehmens angemeldet hatte, beantwortete er Anfragen von Kunden. Er unterhielt sich aber auch mit der Verlobten und dem Bruder über seine Gesundheit und sein Sexualleben. Für Barbulescu hatte diese verschwommene Grenze die Kündigung zur Folge.

Welche Arbeitsmythen stimmen und welche nicht.

Arbeitgeber können private Nutzung des Internets verbieten

Der Rumäne versuchte zwar, die privaten Unterhaltungen abzustreiten. Aber sein Arbeitgeber hatte mitgeschrieben - 45 Seiten private Chats. Die interne Regel des Unternehmens war klar: "Es ist streng verboten (...) Computer (...) zu privaten Zwecken zu nutzen." Nicht so klar war und ist, ob der Mitarbeiter deshalb überwacht werden durfte.

Barbulescu klagte. Vor den nationalen Gerichten scheiterte er. Und auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blieb er zunächst erfolglos. Zwar sei seine Privatsphäre von der Überwachung betroffen, entschieden die Straßburger Richter 2016. Es sei aber angemessen, wenn Arbeitgeber überprüfen wollen, ob ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit ihren beruflichen Pflichten nachkommen. Nun muss die Große Kammer entscheiden. (Beschwerde-Nr. 61496/08)

In Deutschland dürfen Arbeitgeber die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit verbieten, sagt Rechtsexpertin Marta Böning vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Einzige Ausnahme: "Wenn man zu Hause Bescheid geben will, dass man aus dienstlichen Gründen später kommt. Aber das stammt noch aus einer Zeit, bevor es Handys gab." 

Unternehmen dürfen keine verdeckten Spähprogramme einsetzen

Geregelt werden könne dies in einem Anhang zum Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. "In vielen Betrieben wird die private Internetnutzung über lange Zeit einfach geduldet", sagt Böning. "Das ist dann eine konkludente Erlaubnis." Ob ausdrücklich oder konkludent: "Es geht immer um eine geringfügige Nutzung, etwa während Pausen oder nach Feierabend", so die DGB-Expertin. Also kein stundenlanges privates Surfen während der Arbeitszeit.

Um Mitarbeitern auf die Spur zu kommen, dürfen Unternehmen jedenfalls keine verdeckten Spähprogramme einsetzen. Keylogger, die alle Tastatureingaben heimlich protokollieren und Bildschirmfotos schießen, sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von Juli 2017 für eine Überwachung "ins Blaue hinein" unzulässig.

Betriebsrat soll bei Kontrollen mitbestimmen

Die Verlaufsdaten eines Internetbrowsers dürfen dagegen nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg für Kontrollen und gegebenenfalls eine Kündigung verwendet werden. Höchstrichterlich wurde die Frage noch nicht entschieden. Gibt es einen Betriebsrat, habe dieser bei der Art und Weise der Kontrollen immer mitzubestimmen, sagt Böning.

Das erste Urteil des Menschenrechtsgerichtshof im Fall des Rumänen erging nicht einstimmig. "Arbeitnehmer geben ihr Recht auf Privatsphäre und Datenschutz nicht jeden Morgen an den Türen ihres Arbeitsplatzes ab", zitierte der spanische Richter in seinem abweichenden Votum ein EU-Beratungsgremium zum Datenschutz. Internetzugang sei ein Menschenrecht. Deshalb brauche es in Unternehmen transparente interne Regeln für die Internetnutzung, eine konsequente Umsetzung und eine angemessene Durchsetzungsstrategie. An all dem habe es in dem rumänischen Unternehmen völlig gefehlt.

Auch Rechtsexpertin Böning sagt: "Wenn es keine Regelung gibt, laufen beide Seiten Gefahr, dass es zu Missverständnissen kommt." dpa

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