Private Krankenversicherung: Wer kann wechseln – und wohin?
Gerade sind die Briefe mit den neuen Beitragssätzen der Privatkassen für 2017 ins Haus geflattert. Für viele Versicherte war es ein Schock, weil sie deutlich mehr bezahlen müssen.
Die privaten Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge. Viele Versicherte zahlen nun deutlich mehr - und denken offenbar über Alternativen nach. Aber wer kann wechseln – und wohin? Und ist eine Rückkehr zur Gesetzlichen Krankenversicherung möglich?Diese und weitere Fragen beantworteten Alexander Guranti vom Verband der privaten Krankenversicherung und Elisabeth Melneck sowie Thomas Schmid von der AOK Bayern in unserem Lesertelefon. Eine Auswahl an Fragen und die Antworten der Experten.
Ich bin Rentner und 76 Jahre alt. Der Beitrag meiner privaten Krankenversicherung ist mir zu hoch. Kann ich noch in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln beziehungsweise den Beitrag irgendwie senken?
In die Gesetzliche Kassen können Sie nicht mehr zurück. Aber ein Sparpotenzial in Ihrer privaten Krankenversicherung bietet sich erfahrungsgemäß durch einen Tarifwechsel. Auf einen solchen haben Sie einen Anspruch laut Paragraf 242 des Versicherungsvertragsgesetzes. Fordern Sie also von Ihrem Versicherer Alternativtarife mit ähnlichem Leistungsumfang an. Weiteres Sparpotenzial bieten der Verzicht auf Leistungen oder die Erhöhung des Selbstbehaltes. Nur im finanziellen Notfall sollten Sie den Wechsel in den Standardtarif erwägen. Dieser beinhaltet dann etwa das Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen. Am besten lassen Sie sich alles schriftlich vorlegen und ausführlich beraten.
Mein Sohn ist 60 Jahre und krank. Er war selbstständig und hat derzeit keine Krankenversicherung, weil er die Beiträge nicht zahlen konnte. Was kann ich als Mutter für ihn in die Wege leiten, damit er wieder irgendwie versichert ist?
Seit 2009 muss jeder Bürger eine Krankenversicherung haben. Das ist Gesetz. Ihr Sohn muss sich an die Kasse wenden, die zuletzt für ihn zuständig war. Wenn er nicht in der Lage ist, die Beiträge aufzubringen, sollte er sich an das Sozialamt wenden.
Kann ich als Selbstständiger von der privaten wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Nein. Ein Wechsel kommt nur in Betracht, wenn Sie die Selbstständigkeit aufgeben. Bekommen Sie danach eine Festanstellung mit einem Gehalt über 450 Euro monatlich, werden Sie gesetzlich pflichtversichert. Wenn Sie aber bereits über 55 Jahre alt sind, ist das laut Gesetz nicht mehr zulässig. Dann ist eine Kassenmitgliedschaft nur dann möglich, wenn Sie einen gesetzlich versicherten Ehepartner haben. Liegen Ihre Gesamteinkünfte unter 415 Euro monatlich, können Sie dann beitragsfrei gesetzlich familienversichert werden.
Ich bin seit 1997 privat krankenversichert. Lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Unternehmen?
Auf gar keinen Fall. Sie würden Ihre seit 1997 angesparten Altersrückstellungen beim bisherigen Unternehmen zurücklassen. Abgesehen davon müssten Sie beim neuen Unternehmen Gesundheitsfragen beantworten und der Tarif wird zum aktuellen Alter berechnet. Wenn Sie Geld sparen wollen, setzen Sie sich mit Ihrer jetzigen Versicherung in Verbindung und lassen sich Alternativen anbieten.
Bisher war mein Sohn als Student über meine private Krankenversicherung – ich bin als Beamter beihilfeberechtigt – mitversichert. Das endet mit seinem 25. Geburtstag. Er studiert aber länger. Wie ist er dann versichert?
Ihr Sohn muss in diesem Fall eine eigene private Krankenversicherung in Ausbildungstarifen abschließen. Denn es gilt während des gesamten Studiums: Einmal privat, immer privat.
Bei mir rufen ständig sogenannte Tarif-Optimierer an, die für mich als privat Versichertem gleiche Leistungen für niedrigeren Preis versprechen. Was soll ich davon halten?
Diese Angebote haben immer ihren Preis. In der Regel zahlen Sie für diese Leistung bis zum Zehnfachen dessen, was Sie einsparen, an den Anbieter. Besser ist es, Sie setzen sich mit Ihrem Versicherungsunternehmen zusammen und sehen, welche Einsparungen Sie durch den Wechsel in einen anderen Tarif erzielen können. Das kostet Sie gar nichts.
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