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Schulden
01.07.2016

Privatinsolvenz anmelden - das sollten Schuldner beachten

Ein Privatinsolvenzverfahren dauert in der Regel sechs Jahre.
Foto: Heiko Wolfraum dpa

Ein Privatinsolvenzverfahren kann verschuldeten Menschen helfen. Wie Schuldner dabei vorgehen sollten und was sie beachten müssen.

Wann Betroffene eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen sollten? Spätestens wenn der Kontostand mehrere Monate nacheinander ein Minus zeigt. Die Schuldnerberatungsstelle kann zum Thema Privatinsolvenzverfahren informieren. Das Verfahren dauert - ohne Verkürzung - in der Regel sechs Jahre.

Wer diesen Schritt wählt, hat die Chance, dass er am Ende von allen Schulden befreit wird, die er zur Eröffnung des Verfahrens angegeben hat, erklärt Susanne Fairlie von der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung in Berlin. Dafür müssen Schuldner aber einiges beachten.

Bei Privatinsolvenz sollte sich Verschuldete mit Gläubigern einigen

Zunächst muss der Verschuldete versuchen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. "Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet", sagt Fairlie. Führen die Verhandlungen nicht zu einem Erfolg, braucht der Schuldner eine schriftliche Bestätigung, dass der Einigungsversuch gescheitert ist. 

Mit dieser Bescheinigung kann er beim zuständigen Amtsgericht das Privatinsolvenzverfahren beantragen. Die Richter bestimmen einen Insolvenzverwalter, der als Vertreter der Gläubiger auftritt. Wichtig: "Schuldner sind dazu verpflichtet, mit ihm während des gesamten Verfahrens zusammenzuarbeiten", sagt Fairlie. Sie müssen also ihre Einkommenssituation, alle Schulden, ihre Wohnsituation, sowie die Lebensverhältnisse offen legen - und sie müssen ihm immer mitteilen, wenn sich zwischenzeitlich etwas ändern sollte. "Wer sich nicht daran hält, riskiert seine Restschuldbefreiung am Ende des Verfahrens", gibt Fairlie zu bedenken. dpa/tmn

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