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Verkehrsregeln
16.09.2017

Rauchen am Steuer kann teuer werden

Wer eine Zigarette anzündet und dabei fahrlässig agiert, den kann die Versicherung am Schaden beteiligen.
Foto: Franziska Gabbert, dpa (Symbolbild)

Im Verkehr mit dem Smartphone zu telefonieren, ist verboten. Wie aber sieht es mit dem Biss ins Wurstbrot aus? Oder dem Griff zur Zigarette?

Klar, ohne Freisprechanlage im Auto mit dem Handy zu telefonieren, ist verboten. Das kostet 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die Gesetzgebung ist mittlerweile sehr streng geworden. Bestraft wird auch, wenn man es nur kurz in die Hand nimmt, etwa um auf die Uhr zu sehen, oder das Gerät aus der Hosentasche zieht, wo es womöglich stört und unbequem geworden ist. Andere Aktivitäten sind weiterhin erlaubt. Ein beherzter Biss ins Wurstbrot, ein Schluck Wasser gegen den Durst, die Bedienung des Navis oder ein kräftiger Zug an der Zigarette – aber ist das auch ungefährlich?

Gesetzliche Regelungen zu Rauchen am Steuer

Gerade das Rauchen am Steuer ist bei Experten umstritten. „Ein grundsätzliches Rauchverbot gibt es in Deutschland nicht“, sagt Anja Smetanin vom Auto Club Europa. „Aber es wäre durchaus zu befürworten. Gerade mitfahrende Kinder leiden unter Zigarettenrauch stark.“ Andere Länder haben das bereits erkannt und entsprechende Gesetze erlassen. In Griechenland und Frankreich gibt es beispielsweise ein Rauchverbot im Auto, wenn minderjährige Kinder unter zwölf Jahren mitfahren. „In Großbritannien gilt das Verbot sogar bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr.“

In Italien darf zudem auch nicht geraucht werden, wenn eine schwangere Person im Fahrzeug sitzt, ergänzt Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein. Doch nicht nur im Hinblick auf die Spätfolgen bei Mitfahrenden durch das Passivrauchen ist eine Gefahr gegeben, sondern auch dadurch, dass der Fahrer abgelenkt ist.

Rauchen als Unfallsursache: Was übernimmt die Versicherung?

„Besonders gefährlich wird es, wenn er eine Zigarette anzündet und somit den Blick von der Straße abwendet“, sagt Smetanin. Brandgefährlich: Glut fällt auf den Teppich oder aufs Polster. „Beim Rettungsversuch der Autotextilien hat schon mancher die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren.“ Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift zwar trotzdem. „Der Geschädigte bekommt vollen Schadenersatz und der Verursacher wird nicht in Regress genommen“, sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Gleiches gilt, wenn der Fahrer getrunken oder gegessen hat.

Doch die Kaskoversicherung könne einwenden, dass sich der Fahrer grob fahrlässig verhalten hat. In der Beweispflicht sei aber der Versicherer, nicht der Fahrer. Kann die Fahrlässigkeit belegt werden, bleibt der Fahrer zwar nicht auf dem ganzen Schaden am eigenen Auto sitzen. Aber von 25 bis 75 Prozent, die er selber zahlen muss, sei alles möglich, hängt aber vom Einzelfall ab. „Es macht zum Beispiel einen Unterschied, ob der Fahrer sich die Zigarette im Smart oder im Gefahrguttransporter anzündet und von der Fahrbahn abkommt.“

Ein grob fahrlässiges Verhalten kann der Versicherer nicht nur beim Essen, Trinken und Rauchen erkennen, sondern auch bei Handy- und Navinutzung, Bedienung des Autoradios oder Greifen oder Bücken nach Gegenständen. Das Navi kann leicht auch der Beifahrer bedienen. Beim Rauchen funktioniert das nicht. Viele starke Raucher können gerade bei langen Fahrten nicht vom Glimmstängel lassen. Hier rät Smetanin: „Lieber öfter eine Pause auf dem Rastplatz einlegen!“ Fahrer könnten zusätzlich oder ersatzweise auf Nikotinpflaster oder -kaugummis zurückgreifen.

Rauchverbot auf Tankstellengelände

Wer aber einen Rastplatz mit Tankstelle ansteuert, muss wiederum beachten: Feuer und Glut können einen Brand verursachen. Da entzündbare Dämpfe auch über die eigentliche Säule hinausgehen könnten, gelte damit ein Rauchverbot für das gesamte Tankstellengelände, erklärt Janeczek. „Es sei denn, durch den Betreiber sind Raucherbereiche eingerichtet worden.“

Auch bei Feldern, Wiesen und Wäldern reicht im Sommer oft ein Funke aus. „Wer raucht, kann das gerne machen, aber man sollte die Zigarette nicht aus Bequemlichkeit aus dem Fenster des Autos werfen“, sagt Carsten Pix vom Deutschen Feuerwehrverband. Bei Trockenheit entstünden oft Böschungsbrände durch die weggeworfenen Kippenstummel. „Die erkennt man an den schwarzen Flächen seitlich der Straßen, die man häufig sieht.“ Diana Pfister, dpa

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