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Rauchmelder
08.11.2017

Rauchmelder-Pflicht in Bayern: So hängen die Lebensretter richtig

In den meisten Bundesländern sind auch Eigentümergemeinschaften verpflichtet, Rauchmelder nachzurüsten. Jedoch ist zu klären, ob der einzelne Eigentümer dafür verantwortlich ist.
Foto: Martin Gerten/dpa

Rauchmelder-Pflicht besteht zwar auch in Bayern schon, bis Ende des Jahres gilt aber noch eine Ausnahmeregelung. Ab 1. Januar müssen die kleinen Geräte überall installiert sein.

Rauchmelder können Leben retten. Sie registrieren, wenn giftige Rauchgase entstehen und wecken mit einem schrillen Ton die Bewohner sogar aus dem Tiefschlaf auf. Sogenannte Rauchwarnmelder, die selbst Alarm schlagen und das Signal nicht erst an eine Hausanlage leiten, sind in Neubauten bereits Pflicht, in vielen Bundesländern auch in Altbauten. Wichtig ist, dass sie an der richtigen Stelle im Raum hängen. Die lebensrettenden Tipps:

Rauchmelderpflicht in Bayern : In Bayern gilt die Rauchmelderpflicht seit 2012. Bis Ende 2017 gibt es allerdings noch eine Ausnahmeregelung für Bestandsbauten. Sprich: Ab 1. Januar 2018 müssen die Geräte angebracht sein.

Rauchwarnmelder gibt es am besten an mehreren Stellen im Haus. "Unerlässlich sind sie im Schlafzimmer", betont Carsten Wege vom Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe. "Denn im Schlaf können Menschen den Rauch gar nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen. Sie würden im Brandfall einfach weiterschlafen."

Weitere Geräte muss es in Fluren geben, die als Rettungswege dienen. Auch in Aufenthaltsräumen sind sie sinnvoll. "In den meisten Bundesländern außer Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder im Wohnzimmer zwar nicht vorgeschrieben", erklärt Claudia Groetschel von der Initiative "Rauchmelder retten Leben". Sie rät, freiwillig welche anzubringen. Auch im Keller und unter dem Dach sind die kleinen Geräte hilfreich. 

Rauchmelder in Küche und Bad: Räume, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht wie Küche und Bad, sind für gewöhnliche Rauchmelder ungeeignet, weil sie dort leicht Fehlalarme auslösen. Hier empfehlen sich sogenannte Wärme- oder Hitzemelder. 

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Wo die Geräte am besten montiert werden: In Zimmern mit einem gewöhnlichen Grundriss kommen die Geräte an die Decke in der Raummitte, erklärt Groetschel. Sie müssen mindestens 50 Zentimeter von Hindernissen wie Raumteilern entfernt sein. Ungünstig wäre es, sie in der Nähe von Bereichen mit starker Zugluft anzubringen. Das verfälscht die Messergebnisse.

Hohe Räume: "In den meisten Zimmern genügt ein Rauchmelder", sagt Herbert Lintz von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Sind die Räume allerdings größer als 60 Quadratmeter, ist für jede weitere 60 Quadratmeter ein zusätzlicher Rauchmelder in der jeweiligen Flächenmitte erforderlich. "Ist ein Raum höher als sechs Meter - was bei üblichen Wohnungen allerdings nie der Fall ist -, sollten Rauchmelder in verschiedenen Höhen angebracht werden." Flure könnten aber diese Höhe erreichen.

Rauchmelderpflicht in Bayern ab 1. Januar 2018 überall

Geteilte Räume: Ist ein Zimmer durch deckenhohe Teilwände oder durch Möbel unterteilt, sollte jeder Raumteil überwacht werden. Denn die Teilung kann dazu führen, dass der Rauch nicht bis zu einem einzigen Melder im Raum gelangt. Gibt es eine Galerie mit einer Fläche von mehr als 16 Quadratmetern und ist dieses Bauteil entweder länger und breiter als 2 Meter, sollte zusätzlich an der Unterseite der Galerie ein zweiter Rauchmelder hängen. 

Lange Flure: Bei sehr langen Fluren kommen am besten mehrere Geräte zum Einsatz. Der Abstand zwischen zwei Rauchmeldern darf höchstens 15 Meter betragen.

Dachschrägen: In Räumen mit Dachschrägen können sich in der Dachspitze Wärmepolster bilden, aber der Rauch gelangt zunächst nicht in diese Spitze. Daher würde ein dort angebrachter Rauchmelder einen Brand zu spät erkennen. "Daher sollte er in Dachschrägen 50 Zentimeter Abstand von der Deckenspitze haben", erklärt Lintz.  Katja Fischer, dpa

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