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Deutsche Bahn
05.12.2017

Regeln im Zug: Sex auf der Toilette, ist das erlaubt?

In Zügen herrschen eigene Regeln. Manche davon sind überraschend.
Foto: Jim Benninger (Archivbild)

Ein Pärchen hat in einer Zugtoilette Sex, kommt aber ohne Strafe davon. Bei anderen Dingen ist die Deutsche Bahn allerdings strenger. Das ist im Zug erlaubt und verboten.

Schäferstündchen in der Zugtoilette - das klingt nicht unbedingt nach romantischer Stimmung oder knisternder Erotik. Ein junges Pärchen in Baden-Württemberg hat das nicht gestört. In einer Regionalbahn bei Haslach im Kinzigtal vergnügten sich die 21-Jährige und ihr 27-jähriger Freund. Und zwar derart lautstark, dass sich eine 33-Jährige Mitreisende gestört fühlte. Es kam zum Streit zwischen ihr und dem liebestollen Pärchen, der so weit ging, dass die Polizei gerufen wurde. Die schlichtete, ließ das Pärchen aber abziehen - eine Straftat lag ihrer Meinung nach nicht vor. Die Deutsche Bahn sieht so etwas nicht so entspannt. In ihren "Allgemeinen Verhaltenspflichten" legt sie Regeln für Reisende fest - doch was bedeutet das konkret?

Das ist im Zug erlaubt und verboten

Sex im Zug ist den Polizisten in Baden-Württemberg zufolge keine Straftat - doch einem liebestollen Pärchen droht dennoch der Rauswurf aus dem Zug. Denn die Verhaltenspflichten der Bahn besagen, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden dürfen.

Alkohol ist in den Zügen der Bahn erlaubt. Nur in einem speziellen Fall gibt es eine Ausnahme: In den Münchner S-Bahnen ist das Trinken von Alkohol verboten.

Essen im Zug ist erlaubt, laut einem Bahn-Sprecher ist keine Speise explizit ausgeschlossen. Das heißt, dass auch gegen eine stark riechende Speise wie einen Döner im Prinzip nichts spricht. Wer aber seinen Sitznachbarn mit Soße volltropft, muss womöglich Schadensersatz für seine verschmutze Kleidung zahlen.

Rauchen ist in Zügen seit Jahren verboten - inzwischen gilt das auch für die Benutzung von elektrischen Zigaretten. Wer denndoch raucht oder dampft, verstößt gegen die Hausordnung und begeht dadurch eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro fällig werden.

In der ersten Klasse haben Reisende ohne passendes Ticket nichts zu suchen - nicht einmal auf dem Gang.
Foto: Sven Hoppe, dpa (Archivbild)

Die erste Klasse ist für Reisende mit einem Zweite-Klasse-Ticket tabu. Das gilt nicht nur für die Sitzplätze, sondern auch für den Gang - wer kein Erste-Klasse-Ticket hat, darf dort nicht stehen. Zumindest solange, bis ein Zugbegleiter das ausdrücklich erlaubt hat.

Der Bahn-Comfort-Bereich ist hingegen nicht tabu. Auch Reisende ohne Bahn-Comfort-Karte dürfen sich dort hinsetzen. Sollte dann aber ein Gast mit einer solchen Karte kommen, hat er einen Anspruch auf diesen Platz.

Gepäck sollten Reisende möglichst auf den Gepäckablagen oder unter den Sitzen verstauen. Sollte das nicht gehen, dürfen Gepäckstücke auch auf dem Gang abgestellt werden - solange noch genügend Platz ist, um daran vorbei zu laufen. cgal

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