Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Reise
  3. Ratgeber: Schule schwänzen für den Urlaub?

Ratgeber
25.07.2017

Schule schwänzen für den Urlaub?

Kinder, die dem Unterricht fernbleiben, müssen entweder eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorlegen oder spätestens ab dreitägiger Abwesenheit ein ärztliches Attest.
Foto: obs/Föhr Tourismus GmbH/Hergen Schimpf (dpa)

Wer seine Kinder vor dem offiziellen Ferienbeginn aus dem Unterricht nimmt, macht sich strafbar. Die Polizei kontrolliert jetzt häufiger an den Flughäfen.

Marina Kirner ist vorsichtig. Sohn Enzo plappert alles aus. „Er erzählt alles, außer, dass er krank war“, sagt Kirner. Hundert Mal habe sie überlegt, was zu tun sei, um das verlängerte Wochenende vor den Ferien zu organisieren. Schließlich ist es ja auch um einiges günstiger, ein paar Tage vor der absoluten Hochsaison zu verreisen. Vielleicht wird sie es so machen: „Dann springt am Ende auf dem Rückweg vielleicht einmal das Auto einfach nicht an“, sagt Kirner. Dann kann Enzo sich auch nicht verplappern.

Es wäre das erste Mal, dass das Auto nicht anspringt. Denn Marina Kirner ist vorsichtig. Die Berichte über Polizeikontrollen an Flughäfen, mit denen Kinder aufgespürt werden sollen, die unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, sind ihr „ein bisschen mulmig“. Wir haben lange überlegt, sagt Kirner. Sollen wir doch schon am Sonntag zurückfahren? Aber sie ist mit ihrer Schwester unterwegs. Zwei Nächte sind wenig. Es wäre so schade. Kirner kommt aus dem Nordschwarzwald. Seit 16 Jahren ist die 39-Jährige angestellt. Sie hat zwei Söhne, vier und sechs. „Ich verstehe das Schulgesetz“, sagt sie. „Aber in den Tagen vor und nach den Ferien passiert doch in der Schule eh nichts.“

Kinder, die dem Unterricht fernbleiben, müssen entweder eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorlegen oder spätestens ab dreitägiger Abwesenheit ein ärztliches Attest. In der Vergangenheit hat sich trotz dieser Möglichkeiten ein deutlicher Trend zur persönlichen Ferienverlängerung entwickelt. Die Vorteile liegen auf der Hand: bessere Flugpreise, weniger Verkehr, länger Urlaub. „Doch Schule schwänzen ist kein Kavaliersdelikt. Wer seine Kinder ohne Einwilligung der Schule aus dem Unterricht nimmt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann“, sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) in Berlin. Das Ausmaß der Sanktionen hängt von der Rechtslage im jeweiligen Bundesland ab, denn Schulrecht ist Ländersache. Zudem richtet sich die Höhe nach der Schwere des Rechtsverstoßes und danach, ob es ein Wiederholungsfall ist. In Bayern geht es nach dem wirtschaftlichen Vorteil, den eine Familie durch das Schwänzen hat.

Die Polizei schaut jetzt genauer hin

Auf der Straße ist Marina Kirner relativ sicher. Am Flughafen ist das anders, denn der lange Arm des Gesetzes reicht bis ans Gate. Die Polizei schaut bei schulpflichtigen Kindern gerade vor den Ferien an vielen Flughäfen genauer hin. Besteht ein Verdacht, dass Kinder verreisen, die eigentlich die Schulbank drücken sollten, bitten die Beamten um die Vorlage der Unterrichtsbefreiung. Können die Eltern diese nicht vorlegen, zieht das nicht nur ein Bußgeld nach sich. „Die Beamten können sogar die Ausreise verweigern“, meint Verwaltungsrechtsanwalt Birnbaum.

Eine schwerpunktmäßige Überwachung durch zusätzliche Beamte oder besondere Kontrollen findet in den meisten Bundesländern nicht statt, auch nicht in Bayern. „Die Polizei spielt bei der Überwachung der Schulgesetze trotzdem eine große Rolle“, sagt Kathrin Fändrich vom Bayerischen Staatsministerium des Innern. Die Beamten seien bei der Überwachung der Schulpflicht vor allem im Rahmen der Amtshilfe tätig. Das heißt, die Polizei wird auf Veranlassung der Schule bei notorischen Schulschwänzern tätig. Doch natürlich wird auch sonstigen Verdachtsfällen nachgegangen.

Schulleiter machen in den letzten Wochen mehr Programm 

Doch selbst Schulleiter verstehen das Problem: „Wenn jemand vier Kinder hat und nach Marokko zur Familie fliegen will, dann wird das zu Ferienbeginn richtig teuer“, sagt Matthew George, der die Paul-Hindemith-Schule, eine integrierte Gesamtschule nahe der Frankfurter Galluswarte, leitet. Aber in Deutschland herrsche nun einmal Schulpflicht. Und die gelte für alle. Abgesehen davon: „Ich muss ja auch mehr für meine Flüge zahlen, weil ich nicht vor Ferienbeginn weg kann.“ Um seinen Schülern das Ende des Schuljahres zu versüßen, sorgt George mit seinem Lehrerkollegium stets für Unterhaltung. „Wir machen in der letzten Woche immer Programm. Projektwochen, Bundesjugendspiele, Schulfest – das wollen die wenigsten verpassen.“

Allerdings, auch das gibt der Schulleiter zu: Man habe schon Fälle gehabt, da hätten die Eltern ein Bußgeld bewusst in Kauf genommen. „Weil 100 oder 150 Euro Strafe weniger sind als 800 Euro mehr für die Flugtickets.“ Fest steht aber auch: Über die unentschuldigten Fehltage gibt es im Zeugnis einen Vermerk. „Wer sich später bei einem Betrieb bewirbt, der wird sein Fehlen vielleicht noch bereuen“, sagt der Schulleiter.

Marina Kirner muss sich über solcherlei Dinge vorerst keine Gedanken machen. Nach dem Wochenende im Freizeitpark hat sie sich doch entschieden, bereits am Sonntag zurückzureisen. „Verpasst hätten die Kinder in der Schule nichts“, meint die 39-Jährige.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.07.2017

Ich darf bei der Besetzung der Arbeitsstelle im Kinderhort keinesfalls einen Mann benachteiligen, die Ausschreibung für die Dachdeckerstelle ist selbstverständlch auch für Frauen vorbereitet; einen Schwulen oder Transgender irgendwo im Alltag nicht zu berücksichtigen , geht gar nicht. Aber Eltern schulpflichtiger Kinder derart abzuzocken, ist in unserer Gesellschaft selbstverständlich.

29.07.2017

Wer zockt den die Eltern schulpflichtiger Kinder ab? Doch allenfalls die Fluglinien und Hotels, die auf verstärkte Nachfrage mit höheren Preisen reagieren.

Wie stellen Sie sich denn vor, dass das geregelt werden sollte? Wenn alle einen Tag früher in Urlaub fliegen, ist es wieder genau so teuer, haben Sie das schon mal überlegt. Also profitieren nur die Schlaumeier, die sich nicht an die Regeln halten. DAS ist in unserer Gesellschaft inzwischen selbstverständlich, dass man sich für Verstöße gegen Regeln nicht mal mehr schämt, sondern frech die Regeln anprangert.

29.07.2017

Was ich sagen will: Diskriminierung wird an allen Fronten eingedämmt und abgeschafft, was ja auch richtig ist. Aber in diesem Bereich reagieren viele so wie Sie. Als ob es gleichsam gottgewollt wäre, wenn man während der Ferien viel mehr zahlen muss als außerhalb.

Ein kleines Beispiel: Das kinderlose Paar, beide mit Einkommen, macht Urlaub im Juli für 1000 € pro Person. Die 5-köpfige Famlie (oftmals nur 1 Einkommen) bucht die identische Reise ferienbedingt Anfang August und bezahlt fast immer das Doppelte - manchmal auch mehr - pro Person!

Finden Sie es in Ordnung, dass die Familie den billigen Urlaub der beiden Doppelverdiener subventioniert?

Und erzählen Sie mir nicht, dass der Staat nicht zumindest im Ansatz etwas Gerechtigkeit schaffen könnte, der reguliert noch ganz andere Dinge.

Eine andere Möglichkeit wäre: Schafft diese unsäglichen Ferien ab, staffelt den Lernstoff von Klasse zu Klasse und lasst die Eltern entscheiden , wann Sie mit ihren Kindern in Urlaub fahren. Die Tourismusbranche würde übernacht von selbst für gerechte Preise sorgen.Ich kann aber den Aufschrei schon hören, dass das organisatorisch nicht möglich ist. Außerdem könnte man ja darauf kommen, dass auch für Lehrer 6 Wochen Urlaub ausreichend sein könnten.