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Jahreswechsel
27.12.2017

Rente, Steuern, Pflege: Das ändert sich 2018

Mit der Steuererklärung 2018 bekommen Verbraucher mehr Zeit.
Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

Riester-Sparer erhalten mehr Geld, werdende Mütter mehr Schutz und den Fünfhunderter gibt es bald nicht mehr. Worauf sich Verbraucher ab dem 1. Januar 2018 einstellen müssen.

Das neue Jahr beginnt nicht nur mit einer Reihe von guten Vorsätzen. Regelmäßig kündigen sich zum Jahreswechsel auch viele gesetzliche Neuerungen an. Was sich ab 1. Januar 2018 für Anleger, Bankkunden und Sparer ändert – ein Überblick:

Abgaswerte: Am 1. Januar wird auch bei Autos, die nach dem Jahr 2006 gebaut wurden, die „Endrohrmessung“ Pflicht, also die Messung der Abgase direkt am Auspuff. Damit will der TÜV erkennen, wenn die Abgasreinigung bei einem Auto nicht richtig funktioniert. Hintergrund ist der Diesel-Skandal, durch den aufgedeckt wurde, dass viele Autohersteller bei der Abgasreinigung tricksen. Auf den Verbraucher kommen laut TÜV aufgrund der neuen Methode zwischen drei und vier Euro Zusatzkosten zu.

Arbeitslosengeld: Empfänger von Arbeitslosengeld sollen nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern ab 2018 die Möglichkeit bekommen, sich das Geld auch im Supermarkt auszahlen zu lassen – zum Beispiel dann, wenn sie einen Vorschuss brauchen oder kein eigenes Konto haben. Jobcenter oder Arbeitsagentur stellen dann einen Zettel mit Barcode aus, der an der Kasse eingelöst werden kann. Bisher ging das nur an Kassenautomaten in den Jobcentern oder Arbeitsagenturen. Die Bundesagentur für Arbeit plant demnach eine flächendeckende Einführung bis Ende 2018. Zu den beteiligten Supermärkten und Drogerien gehören Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann.

Fluggastdaten: Wenn Verbraucher per Flugzeug verreisen, werden bis zu 20 verschiedene Daten erhoben und gespeichert – unter anderem Name, Sitzplatz, Flugnummer und IP-Adresse. Diese Daten darf das Bundeskriminalamt ab Mai 2018 fünf Jahre lang speichern, auch ohne Anlass. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie um.

Ende des Jahres wird der Fünfhundert-Euro-Schein abgeschafft

Fünfhunderter: Ab Ende 2018 sollen auf Beschluss der Europäischen Zentralbank keine 500-Euro-Noten mehr in Umlauf gebracht werden. Die übrigen Fünfhunderter bleiben aber auf unbegrenzte Zeit gültiges Zahlungsmittel. Um die wegfallenden Scheine zu ersetzen, druckt die Bundesbank schrittweise neue 100- und 200-Scheine. Ab Ende des Jahres werden keine 500-Euro-Noten mehr gedruckt.

Ab Ende des Jahres werden keine 500-Euro-Noten mehr gedruckt.
Foto: dpa (Symbolbild)

Heizöltanks: Alle Heizöltanks, die bis zum Stichtag am 5. Januar 2018 in ausgewiesenen Hochwassergebieten installiert sind, müssen bis zum 5. Januar 2023 vor Hochwasser geschützt werden. Das heißt: Entweder muss der Raum, in dem der Tank steht, gegen Wasser gesichert oder der Tank selbst so fest verankert sein, dass er von eindringendem Wasser nicht hochgespült werden kann. In allen Gebieten, die nur als „überschwemmungsgefährdet“ eingestuft werden, ist die Frist um zehn Jahre länger. Wer seinen Heizöltank austauscht, muss den neuen Tank sofort gegen Hochwasser schützen.

Investmentfonds: Ab dem 1. Januar gelten neue Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds. Bisher mussten in Deutschland zugelassene Fonds auf Erträge keine Steuern zahlen. Das ändert sich. Künftig gilt für die Fonds ein Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Nur reine Rentenfonds sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Um eine zu hohe Belastung der Anleger zu vermeiden, sind Ausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen beim Anleger künftig teilweise freigestellt. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich nach der Art des Fonds. Der verbleibende Teil der Ausschüttungen und Gewinne unterliegt der Abgeltungsteuer.

Kartenzahlung: Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte haften Kunden ab Januar 2018 nur noch mit einem Betrag von 50 Euro, solange sie die Karte oder das Online-Konto nicht gesperrt haben. Derzeit liegt die Haftungsgrenze für entstandene Schäden noch bei 150 Euro, erklärt der Bankenverband. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften Kunden weiterhin unbeschränkt. Hotels oder Autovermietungen reservieren bei der Buchung außerdem oft einen Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Ab kommendem Jahr muss der Karteninhaber dem vorher zustimmen.

1. Januar 2018: Das Kindergeld steigt um zwei Euro pro Kind

Kindergeld: Ab 2018 gelten kürzere Antragsfristen für rückwirkende Kindergeldanträge. Vom 1. Januar an können Eltern Kindergeld lediglich noch sechs Monate rückwirkend erhalten, also höchstens bis Juli 2017, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Grund ist eine Gesetzesänderung, die Betrugs- und Missbrauchsfälle verhindern soll. Ebenfalls zum 1. Januar steigt das Kindergeld an. Wie schon 2017 wird es um zwei Euro pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 194 Euro, für dritte Kinder 200 Euro und für das vierte sowie jedes weitere Kind 225 Euro im Monat.

Krankenkasse: Zum neuen Jahr werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenkasse angehoben. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern steigen sie von 4350 auf 4425 Euro. Das heißt: Für diese 75 mehr an Verdienst werden jetzt auch Krankenkassen-Beiträge erhoben. Beitragsfrei bleibt alles, was oberhalb von 4425 Euro liegt. Der Höchstbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt dadurch auf 323,03 Euro im Monat an (nur Arbeitnehmeranteil, ohne Zusatzversicherung). Bisher waren es 317,55 Euro.

Kreditkarte: Händler dürfen künftig keine gesonderten Gebühren mehr verlangen, wenn ihre Kunden mit Kreditkarte zahlen. Das wird durch die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie vorgegeben, die bis Mitte Januar in deutsches Recht umgesetzt sein muss, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Mindestlohn: Bis zum 31. Dezember sind noch tarifvertragliche Abweichungen vom Mindestlohn erlaubt, etwa in der Landwirtschaft. Damit ist ab dem 1. Januar Schluss. Tarifverträge, die unter dem Mindestlohn von aktuell 8,84 Euro liegen, sind dann nicht mehr zulässig.

Mutterschutz I: Ab dem neuen Jahr gilt der Mutterschutz auch für Schülerinnen, Praktikantinnen und Studentinnen. Sie können dann selbst entscheiden, ob sie den Mutterschutz in Anspruch nehmen oder weiter Pflichtseminare und Prüfungen absolvieren.

Mutterschutz II: Jeder Arbeitgeber muss bis Ende 2018 alle Arbeitsplätze in seinem Betrieb daraufhin untersuchen, ob Schwangere oder stillende Mütter dort gefahrlos arbeiten können. Bisher durften werdende und stillende Mütter an Sonntagen, Feiertagen und nachts generell nicht tätig sein. Das ändert sich jetzt, zumindest etwas: Nach der neuen Regelung sind Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit zwischen 20 und 22 Uhr erlaubt. Beides geht allerdings nur, wenn beide Seiten, also insbesondere die Schwangere, zustimmen, der Arzt das erlaubt und die zuständige Aufsichtsbehörde zustimmt. An Sonn- und Feiertagen dürfen Schwangere außerdem nicht alleine arbeiten.

In Bayern sind ab 1. Januar 2018 Rauchmelder Pflicht

Pflege I: Gesetzliche Pflegekassen müssen dem Pflegebedürftigen laut Verbraucherzentrale Bayern wieder innerhalb von 25 Tagen mitteilen, wie über seinen Antrag auf Pflegebedürftigkeit entschieden wurde.

Pflege II: Ab dem 1. Juli haben Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung, die gesetzlich versichert sind, einen höheren Anspruch auf Vorsorge beim Zahnarzt. Künftig können sie einmal im Kalenderjahr eine Untersuchung von Zähnen, Zahnfleisch und Schleimhäuten durchführen lassen.

Rauchmelder: In Wohnungen und Wohnhäusern in Bayern sind Rauchmelder ab 1. Januar Pflicht. Eigentümer müssen für ihre Mieter Rauchmelder anbringen, aber auch im eigenen Haus und der Eigentumswohnung sind Rauchmelder vorgeschrieben. In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, soll jeweils ein Rauchmelder installiert sein.

Rente: Der Durchschnittsrentner erhält nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern ab dem 1. Juli 43 Euro mehr. Die Renten sollen zu diesem Datum um 3,09 Prozent in Westdeutschland und 3,23 Prozent in Ostdeutschland steigen. Gleichzeitig sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rente voraussichtlich leicht um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von 3500 Euro spart den Angaben zufolge monatlich 1,75 Euro.

Restschuldversicherung: Kredite werden oft zusammen mit einer Restschuldversicherung verkauft. Die Kosten für die Versicherung machen den Kredit aber oft teuer. Häufig entsteht zudem der Eindruck, dass der Kredit ohne diesen Abschluss gar nicht zu bekommen ist. Ab 2018 müssen Kunden deshalb darauf hingewiesen werden, dass der Abschluss der Versicherung auch separat möglich ist. Darüber hinaus wird das Widerrufsrecht ausgeweitet: Eine Woche nach seiner Vertragsunterschrift muss der Kunde vom Versicherer erneut in Textform über sein Widerrufsrecht belehrt werden.

Riester-Rente: Sparer bekommen mehr Förderung: Die Grundzulage bei der Riester-Rente steigt ab dem 1. Januar 2018 von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr, erklärt das Bundesfinanzministerium. Die Zulagen für Kinder bleiben gleich: Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhalten Sparer zusätzlich 300 Euro pro Jahr und Kind, für davor geborene Kinder 185 Euro pro Jahr. Ist der monatliche Rentenanspruch bei einem Riester-Vertrag gering, hat der Anbieter das Recht, diesen Rentenanspruch abzufinden – der Sparer bekommt in diesem Fall eine Einmalzahlung statt einer monatlichen Rente. Die Einmalzahlung ist im Jahr der Auszahlung voll steuerpflichtig. Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 werden diese Einmalzahlungen aber nun ermäßigt besteuert, erklärt das Bundesfinanzministerium.

Für die Steuererklärung bleibt 2018 mehr Zeit

Steuererklärung I: Mit der Steuererklärung für das Jahr 2018 müssen keine Belege eingereicht werden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Allerdings kann der Fiskus die Unterlagen anfordern – bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Bescheids. So lange müssen sämtliche Belege sorgfältig aufbewahrt werden. Wer seine Erklärung für das Jahr 2018 macht, hat bis zum 31. Juli 2019 Zeit dafür. Die um zwei Monate verlängerte Frist soll dauerhaft gelten.

Steuererklärung II: Kosten für beruflich genutzte Gegenstände können steuerlich geltend gemacht werden. Bisher gilt hier ein Betrag von 410 Euro als Grenze, erklärt der Bund der Steuerzahler. Teurere Gegenstände müssen jeweils über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Ab Januar 2018 können Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) direkt im Jahr des Kaufs beziehungsweise der Herstellung in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Streamen: Kostenpflichtige Dienste, mit denen Filme, Serien oder Sportereignisse gestreamt werden können, sind ab 20. März auch im EU-Ausland nutzbar. Bisher wurde das durch den Einsatz von Ländersperren, das sogenannte Geoblocking, verhindert. Bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland sollen Kunden jetzt aber trotzdem wie im Heimatland streamen dürfen. Die neue Regelung gilt nur für kostenpflichtige Inhalte, also zum Beispiel nicht für die Mediatheken der Fernsehsender.

Überweisungen: Ab September 2018 sollen Überweisungen in die Eurozone innerhalb von zehn Sekunden möglich sein. Diese Echtzeitüberweisungen können an 365 Tagen im Jahr vorgenommen werden. Geldhäuser sind allerdings nicht verpflichtet, am neuen Instant-Payment-System teilzunehmen.

Waffen: Besitzer von illegalen Waffen und Munition können diese noch bis zum 6. Juli des nächsten Jahres straffrei abgeben. Die seit Juli 2017 für ein Jahr geltende Amnestie war vor allem für Menschen eingeführt worden, die zum Beispiel durch eine Erbschaft ungewollt in den Besitz von Waffen gekommen sind.

Wertpapiergeschäft: Ab dem 3. Januar 2018 sind Bankberater zu einer umfassenderen Dokumentation verpflichtet. Dazu gehört auch, dass Gespräche zu Wertpapiergeschäften, die per Telefon oder Internet geführt werden, aufgezeichnet werden müssen, erklärt der Bankenverband. (schsa, dpa)

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