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  3. Krankenversicherung: Rückerstattung von Krankenkassenbeiträgen hat steuerliche Folgen

Krankenversicherung
08.08.2017

Rückerstattung von Krankenkassenbeiträgen hat steuerliche Folgen

Wer als privat Krankenversicherter einen Teil seines Versicherungsbeitrags erstattet bekommt, muss unter Umständen mehr Steuern zahlen.
Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolfoto)

Gut zu wissen: Wer als Privatversicherter einen Teil seines Krankenversicherungsbeitrags erstattet bekommt, muss unter Umständen mehr Steuern zahlen.

Privat Krankenversicherte haben oft die Wahl: Entweder sie reichen ihre Krankheitskosten bei der Krankenkasse ein, oder verzichten auf die Erstattung und bekommen einen Teil ihrer gezahlten Beiträge von der Krankenkasse zurück. Allerdings hat das auch Auswirkungen auf die Steuerlast.

"Bedacht werden muss, dass die Beitragsrückerstattung die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge vermindert", erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Dadurch fällt unter Umständen eine höhere Einkommensteuer an.

Die selbst getragenen Krankheitskosten sind in diesem Fall steuerlich nicht abzugsfähig. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung ist ausgeschlossen, weil auf eine mögliche Erstattung verzichtet wurde. Das haben mehrere Gerichte bestätigt, zuletzt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 11 K 11327/16).

Ob die Inanspruchnahme der Beitragsrückerstattung auch bei gekürztem Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Erstattung der Krankheitskosten, hängt von der Höhe dieser Kosten, der möglichen Erstattung und dem persönlichen Steuersatz ab. Hier lohnt oft ein genaues Nachrechnen am Ende des Jahres.

"Steuerpflichtige, die nur geringe Krankheitskosten haben, sollten diese Kosten zunächst sammeln und nicht gleich bei der Krankenkasse einreichen", rät Nöll. "Vor dem Antrag auf Erstattung sollte mit dem steuerlichen Berater geprüft werden, welcher Weg der günstigere ist." dpa

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