Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Teil-Rückruf: Schon sechs Kinder tot - aber Ikea verkauft Kommoden weiter

Teil-Rückruf
29.06.2016

Schon sechs Kinder tot - aber Ikea verkauft Kommoden weiter

Kippende Kommoden: Ikea ruft wegen Gefahr für Kleinkinder Möbel zurück.
Foto: Carlos Hamann, afp

Nach mehreren Todesfällen von Kleinkindern durch umkippende Schränke ruft Ikea Kommoden der Serie Malm zurück - allerdings nicht in Europa.

Nach dem Tod mehrerer Kleinkinder in Nordamerika zieht der Möbelriese Ikea 36 Millionen Kommoden zurück. In Europa werden die Möbelstücke dagegen weiter verkauft, denn nach den hiesigen Vorschriften sind sie sicher, wie eine Sprecherin am Mittwoch sagte. "Ikea-Kommoden sind sicher, wenn sie nach Anleitung an der Wand befestigt werden", schrieb das Unternehmen in einer Mitteilung.

In den USA gebe es einen freiwilligen Sicherheitsstandard der Industrie, der für freistehende Kleiderschränke gelte. "Ikea hat den Standard für freistehende Schränke nicht angenommen, weil Ikea-Kommoden an der Wand befestigt werden sollen", erklärte die Sprecherin. Das Unternehmen nahm auch seine Kunden in die Pflicht: "Wir haben keine Informationen über Kipp-Unfälle mit ordnungsgemäß verankerten Kommoden."

Nach den Vorfällen in Nordamerika habe man sich aber mit der US-Verbraucherschutzbehörde CPSC auf den Rückruf verständigt. Die Behörde macht die Möbelstücke für den Tod von sechs Kleinkindern verantwortlich.

Ältester Tod durch Ikea-Kommode liegt schon 27 Jahre zurück

Im Februar sei ein 22 Monate alter Junge im US-Bundesstaat Minnesota ums Leben gekommen, weil eine Malm-Kommode auf ihn gefallen war, hieß es in einer Mitteilung der Behörde. 2014 gab es zwei Todesfälle in den Bundesstaaten Pennsylvania und Washington. Die anderen drei Fälle liegen nach Angaben der Behörde länger zurück. So starb ein 20 Monate altes Mädchen im Jahr 1989.

Von dem Rückruf betroffen waren neben verschiedenen Ausführungen der Malm-Kommoden auch noch andere Regale mit Schubkästen. Nach Angaben der CPSC waren in den USA in den vergangenen Jahren rund 29 Millionen Stück von ihnen verkauft worden, in Kanada 6,6 Millionen.

Lesen Sie dazu auch

Ikea sorgte schon öfter mit Rückrufen für Schlagzeilen

Es ist in diesem Monat schon das vierte Mal, dass Ikea mit Rückrufen in die Schlagzeilen gerät. Erst am Montag hatte das Möbelunternehmen dunkle Schokolade zurückgerufen, weil der Milch- und Haselnussgehalt auf den Packungen nicht ausreichend angegeben war.

Weil sich das Treppengitter "Patrull" in mehreren Fällen unerwartet geöffnet hatte, bat Ikea seine Kunden, es wegen Sturzgefahr zurückzubringen. Anfang des Monats hatten die Schweden Kühl- und Gefrierschränke zurückgerufen, weil sich Benutzer einen Stromschlag holen könnten. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.06.2016

Die Malm-Kommoden haben seit x-Jahren eigentlich ein Band um gegen das Umfallfallen gesichert zu sein. Das Band wird am Schrank und in der Wand verbohrt. Kann freilich sein, dass die Kleinkinder auf die aufgezogenen Schubladen krabbeln und das ganze aus der Verankerung reißt. Wer das Band als Elternteil nicht anbringt, ist m.E. verantwortungslos. Aber anscheinend ist das genau bei den verstorbenen Kindern der Fall gewesen, dass das Band fehlte.

Merkwürdig ist es schon dass Ikea die Möbel nicht in Europa zurück ruft – aber da gibt es wahrscheinlich nicht so große Schadens- und Schmerzensgeldforderung wie in den USA. Und vor deutschen Gerichten kann man eh kaum etwas 23000%ig sicher beweisen.