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Ratgeber
02.01.2017

So erkennen Sie seriöse Fitnessstudios

Es gibt einiges zu beachten, bevor man den guten Vorsätzen fürs neue Jahr nachgeht und einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abschließt. Nach Meinung von Rechtsanwalt Thomas Hollweck gibt es auf diesem Gebiet „viele Anbieter, viele Kunden und daher viele Probleme“.
Foto: Britta Pedersen, dpa

Gerade zu Jahresanfang treibt es viele Menschen ins Fitnessstudio. Doch unter den Betreibern gibt es auch schwarze Schafe. Was Verbraucher beachten müssen.

Gerade zu Jahresbeginn wollen viele Menschen ihre guten Vorsätze in die Tat umsetzen und schließen einen Vertrag mit einem Fitnessstudio ab. Glaubt man Verbraucheranwalt Thomas Hollweck aus Berlin, kann es dabei aber zwischen Betreiber und Kunde öfter mal zu Streitereien kommen. „Unter den Fitnessstudios gibt es einige schwarze Schafe, die mit ihren Kunden machen, was sie wollen“, sagt Hollweck. Worauf Verbraucher bei Vertragsabschluss achten sollten und woran man unseriöse Studios erkennt.

Woran erkenne ich, ob das Fitnessstudio zu mir passt?

Nach Meinung von Rechtsanwalt Thomas Hollweck ist es empfehlenswert, das Studio bei einem Probetraining oder Tag der offenen Tür kennenzulernen. „Da geht es auch um Details“, erläutert er. Wer etwa etwas gegen videoüberwachte Trainingsräume hat, sollte sich eine Alternative suchen.

Welche Beitragshöhe ist normal?

Dafür gibt es keine rechtlichen Grenzen. Der Verbraucherzentrale Bayern zufolge unterliegen Anmeldegebühren und Beitragshöhe der Vertragsfreiheit. Gibt es jedoch Anhaltspunkte für Sittenwidrigkeit oder Wucher, etwa „ein auffälliges Missverhältnis zwischen Preis und Leistung“, müsse dies überprüft werden. Vorsicht ist nach Meinung der Experten geboten, wenn eine Zahlung via Vorkasse gefordert wird.

Wie sieht es mit der Vertragslaufzeit aus?

Laut Verbraucherzentrale gibt es im Idealfall keine vertragliche Laufzeitbindung. In diesem Fall ist eine Kündigung jederzeit möglich. Eine Regelung im Gesetzbuch findet sich dazu aber nicht. Bei vielen Verträgen müsse man aufpassen, ob sie automatisch verlängert werden. Die Information dazu findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). „Wenn man das nicht will, muss man rechtzeitig kündigen“, sagt Anwalt Hollweck.

Kann ich meinen Vertragsabschluss wieder rückgängig machen?

Nicht, wenn der Vertrag in den Räumen des Studios – etwa im Anschluss an ein Probetraining – geschlossen wurde. Mit der 14-Tage-Frist schützt der Gesetzgeber nach Angaben von Hollweck nur Kunden, die ihre Ware zuvor nicht sehen konnten, bei einem Vertragsabschluss im Internet oder per Telefon beispielsweise.

Kann man den Vertrag nachträglich ändern?

„Wenn beide Vertragspartner einverstanden sind, kann man beliebig Punkte ergänzen“, erläutert Anwalt Hollweck. Er rät, jede Änderung unterschreiben zu lassen, auch wenn in Deutschland mündlich abgeschlossene Verträge genauso wirksam sind wie schriftlich geschlossene. Gleiches gilt für Versprechungen vor Vertragsabschluss. Preisanpassungsklauseln unterliegen laut Verbraucherzentrale strengen Voraussetzungen. Sie dürfen nicht überraschend, unbestimmt oder intransparent sein.

Der Vertrag ist geschlossen, doch das Studio schließt. Und jetzt?

„Ein kundenfreundliches Studio informiert die Kunden und stellt die Vertragsbeziehungen ein“, sagt Anwalt Hollweck. Aber auch der Kunde kann, sobald keine Leistung mehr erbracht wird, die außerordentliche Kündigung erklären und die Zahlung einstellen. Im Falle einer Insolvenz wird eine Vorauszahlung Teil der Insolvenzmasse. Als Folge muss sich der Kunde daher beim Insolvenzverwalter als Gläubiger melden.

Ich bin krank oder verletzt, sodass ich nicht mehr trainieren kann, oder ziehe um. Darf ich kündigen?

Für eine Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen, wobei laut Verbraucherzentrale Bayern stets der Einzelfall betrachtet werden muss. Eine dauerhafte Erkrankung oder eine Schwangerschaft können ein Grund sein. Das Studio darf dann ein ärztliches Attest verlangen, das die Sportunfähigkeit bestätigt. Schwierig wird es, wenn die Beschwerden von Anfang an bekannt waren und sich der Gesundheitszustand nicht wesentlich verschlimmert hat. Zieht der Kunde aus beruflichen Gründen um, ist das nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Wer solch langfristige Verträge abschließe, um Kosten zu sparen, müsse auch entsprechende Risiken tragen, heißt es in dem Urteil.

Ist es möglich, das Vertragsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum zu unterbrechen?

Es ist grundsätzlich möglich, einen Vertrag pausieren zu lassen. „Das ist aber immer eine Kulanz-Entscheidung des Studios“, sagt Hollweck. Informationen dazu sollten sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden.

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Die Diskussion ist geschlossen.

10.01.2017

So erkennen Sie seriöse Fitnessstudios

Gibt es die Tatsächlich!!!