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  3. Tiefstehende Sonne im Auto: So verhält man sich richtig

Verkehr
13.07.2023

Tiefstehende Sonne: So verhalten sich Autofahrer richtig

Die tiefstehende Sonne plagt im Winter viele Autofahrer. Doch bei Unfällen gilt die Ausrede, geblendet worden zu sein, wenig. Die Tipps vom Experten.
Foto: Mathias Wild (Symbolbild)

Tiefstehende Sonne führt im Winter oft zu Unfällen. Die Ausrede, geblendet worden zu sein, gilt bei einem Unfall nicht. Stattdessen sollte man einige Regeln beachten.

Jeder Autofahrer kennt es: Wenn man dieser Tage morgens oder am Nachmittag unterwegs ist, steht die Sonne tief und taucht den Himmel in ein rot-goldenes Licht. Doch das ist nicht nur schön anzusehen, sondern auch gefährlich. Ein ADAC-Experte warnt: "Unfälle, weil Verkehrsteilnehmer geblendet werden, gibt es immer wieder."

Tiefstehende Sonne im Winter: Autofahrer müssen Scheiben von Schmutz und Frost befreien

An sonnigen Wintertagen fällt das Sonnenlicht in einem speziellen Winkel auf die Erde. Die Folge: Die Anzahl solcher Verkehrsunfälle nimmt zu. Laut dem ADAC ist dabei am wichtigsten, die Frontscheibe immer so sauber wie möglich zu halten: "Auch wenn solche Verschmutzungen unter normalen Umständen nichts ausmachen – wenn die Sonnenstrahlen direkt darauf fallen, sieht der Fahrer überhaupt nichts mehr."

Probleme bereitet natürlich auch der Morgenfrost: Die Scheiben sollten immer gut freigekratzt sein, empfiehlt der ADAC-Experte. Das gilt neben Front- und Heckscheiben auch für alle anderen Scheiben des Autos.

Justiz: Bei Unfällen gilt tiefstehende Sonne nicht als Ausrede

Besonders bedenklich seien Stellen, an denen sich Licht und Schatten abwechseln. Vom Sonnenlicht geblendet, sei es wesentlich schwieriger, andere Verkehrsteilnehmer zu erkennen. Oft ist es laut dem ADAC-Experten dann nicht mehr möglich, schnell genug zu reagieren – ein Unfall wird fast unausweichlich.

Dabei gelte die "Ausrede", man sei geblendet worden, nicht. Im Gegenteil: "Oft wird so entschieden, dass den Fahrer eine größere Schuld trifft – er hätte bei den schwierigen Bedingungen vorsichtiger fahren müssen", sagt der ADAC-Experte. Die Regel, dass das Fahrverhalten dem Wetter angepasst werden muss, gelte generell – also auch bei anderen Wetterlagen wie Regen, Schnee und Eis, Windböen oder Nebel. Häufig werde der geblendete Fahrer zum Beispiel von Versicherungen in die Pflicht genommen.

Autofahrer müssen sich auf tiefe Sonne einstellen - und ihre Fahrweise anpassen

Damit es gar nicht erst so weit kommt, gibt der ADAC-Experte Tipps: "Man muss wissen, das man geblendet werden könnte und sollte sich darauf einstellen. Die Autofahrer sollten unbedingt die Sonnenblende herunterklappen und eine Sonnenbrille aufsetzen. Und ganz wichtig: Runter vom Gas! Sonst befindet man sich quasi im Blindflug." Auf Autobahnen sollte auf die rechte Spur gewechselt werden, ergänzt der ADAC-Experte. Der Fahrer müsse die Situation zu jeder Zeit im Griff haben oder eben das Tempo anpassen.

Hinweis der Redaktion: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Beitrag aus unserem Online-Archiv.

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Die Diskussion ist geschlossen.

17.09.2016

Schöner Artikel. Ich würde mir wünschen, dass diese Sichtweise auch für die anderen Situationen öfter propagiert würde, die letztlich alle unter »Sichtfahrgebot« fallen. Blind abbiegen ist z. B. auch so ein Fall. Wenn ich nicht sehen kann, was da los ist, kann ich nicht volle Lotte raus ziehen.