Sturm, Schnee und Eis: Wann gibt es schulfrei in Bayern?
Darf die Schule Schneeballschlachten verbieten? Gibt es "Kältefrei"? Sind warme Mützen im Unterricht erlaubt? Diese Rechte haben Schüler im Winter.
Im Sommer hoffen viele Schüler auf Hitzefrei. Kann es an frostigen Wintertagen auch „Kältefrei“ geben?
Ja, das ist möglich! Zwar gibt es den Begriff „Kältefrei“ nicht. Aber der Unterricht kann beispielsweise ausfallen, wenn ein Sturmtief über eine Region fegt oder wenn die Straßen so stark verschneit sind, dass es kein Durchkommen mehr gibt. Die Entscheidung, ob der Unterricht ausfällt, trifft eine sogenannte Koordinierungsgruppe. In ihr sitzen Schulamtsleiter und Rektoren. Damit Schüler und Lehrer erfahren, wann sie nicht zur Schule kommen müssen, sollten sie bei extremem Wetter das Radio einschalten. Einen aktuellen Überblick gibt es auch auf unserer Internetseite (hier klicken).
Wenn der Unterricht doch stattfindet, packt so manchen Schüler die Lust auf eine Schneeballschlacht. Doch die ist auf vielen Schulhöfen verboten. Darf man Schülern diesen Spaß überhaupt untersagen?
Ja, Schulen dürfen Schneeballschlachten verbieten. Dazu reicht vollkommen aus, wenn ein Schulleiter oder ein Lehrer, der die Schüler beaufsichtigt, ein Verbot ausspricht. Der Grund ist oft ganz einfach: Die Schüler sollen sich nicht verletzen.
Wer haftet, wenn sich trotzdem ein Schüler verletzt – beispielsweise, weil er ausrutscht?
Die gute Nachricht: Alle Schüler sind gesetzlich unfallversichert. Das heißt, dass eine Krankenkasse für den Unfall aufkommt. Und zwar nicht nur auf dem Schulgelände, sondern auch auf dem Schulweg. Allerdings sollte es gar nicht dazu kommen, dass Schüler ausrutschen: Denn die Kommunen, also die jeweilige Stadt oder Gemeinde, müssen an staatlichen Schulen für geräumte und sichere Wege sorgen.
Viele Schüler kommen morgens mit dem Bus zur Schule. Was aber, wenn der nicht erscheint, weil die Straßen verschneit sind? Dürfen die Schüler dann zu Hause bleiben?
Ganz so einfach ist das nicht. Wenn der Bus nicht kommt, müssen Schüler oder ihre Eltern selbst dafür sorgen, dass die Schüler zum Unterricht kommen. Allerdings drücken viele Rektoren ein Auge zu, wenn Schüler in einzelnen Fällen zu spät zum Unterricht erscheinen. In extremen Situationen nehmen Schulen oft auch eine Entschuldigung an, wenn ein Schüler gar nicht zum Unterricht erscheint. Es kommt aber immer auf die einzelne Situation an.
Die Heizung im Klassenzimmer ist defekt. Darf dann überhaupt eine Klassenarbeit geschrieben werden?
Das kommt darauf an. Ein Lehrer kann einen Leistungsnachweis verschieben, wenn es in dem Raum zu kalt ist, oder er keinen anderen findet. Die Entscheidung, ob er das tut, liegt aber in der Regel bei ihm. Generell gilt natürlich: Jede Schule muss für die Gesundheit ihrer Schüler sorgen.
Sind im Unterricht Handschuhe und Mütze erlaubt, wenn es besonders kalt ist?
In fast jedem Jahrgang gibt es einen Klassenclown. Wer sich die Mütze über das Gesicht zieht und nur dem Spaß der Mitschüler dient, wird bestimmt von seinem Lehrer ermahnt. Denn vom Kultusministerium heißt es: „Ein geordneter Schulbetrieb“ soll noch möglich sein. Aber wie so oft, entscheiden auch hier die Lehrer, was im Klassenraum erlaubt ist und was nicht.
Und dann auch noch das: Die Klamotten sind nass, und es gibt keine Möglichkeit, sie zu trocknen. Muss die Schule zum Beispiel einen Trockenraum anbieten?
Nein, das muss sie nicht. Ob sie es trotzdem tut, darüber entscheidet die Stadt oder die Gemeinde. Vorgaben von der Politik gibt es dazu jedenfalls keine.
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