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Telefonwerbung
18.12.2018

Unerlaubte Werbung: Netzagentur verhängt Bußgeld

Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro gegen einen Vermittler von Strom- und Gasverträgen verhängt.
Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur das höchstmögliche Bußgeld gegen ein Callcenter verhängt. Zuvor hatten sich Verbraucher beschwert.

Die Bundesnetzagentur hat zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage wegen unerlaubter Telefonwerbung das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro gegen ein Callcenter-Unternehmen verhängt. Mehr als 1400 Verbraucher hätten sich über die Firma SG Sales and Distribution GmbH beschwert, das telefonisch für Strom- und Gaslieferverträge verschiedener Energieversorger geworben hatte, teilte die Netzagentur am Dienstag mit

Bundesnetzagentur: Callcenter-Mitarbeiter gaben sich als Behörde aus

Die Anrufer hätten sich häufig als unabhängige Tarifoptimierer vorgestellt und oft mit unwahren oder irreführenden Informationen zu einem Vertragswechsel gedrängt. Die Callcenter-Mitarbeiter seien in vielen Fällen aggressiv und unfreundlich aufgetreten und hätten Anrufverbote ignoriert, heißt es in der Mitteilung weiter. Teilweise hätten sich die Anrufer sogar gezielt als Mitarbeiter des aktuellen Energieversorgers der Verbraucher ausgegeben, um sich deren Vertrauen zu erschleichen, so die Netzagentur.

Auf diese Weise versuchten die Mitarbeiter der Bundesnetzagentur zufolge, den Betroffenen die Zähler- oder Kundennummer zu entlocken und sie zu einem Tarif- oder Vertragswechsel zu bewegen. Mitunter traten die Anrufer auch als Mitarbeiter einer Behörde, zum Beispiel einer fiktiven „Deutschen Stromoptimierungsbehörde“ oder gar als Vertreter der Bundesnetzagentur auf, heißt es in der Mitteilung.

Netzagentur will weiter gegen unerlaubte Werbung vorgehen

In der vergangenen Woche hatte die Netzagentur ein Bußgeld von ebenfalls 300.000 Euro verhängt. Das betroffene Unternehmen Energysparks GmbH kündigte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an. Auch SG Sales kann Einspruch einlegen. Die Geldbußen sind nicht rechtskräftig.

"In diesem Monat haben wir zwei Großverfahren gegen Intensivtäter aus der Energiebranche mit Höchstbußgeldern abgeschlossen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Und ergänzt: "Dieses konsequente Vorgehen gegen Täter, die Verbraucher unerlaubt zu Werbezwecken kontaktieren, werden wir weiter fortsetzen". (dpa)

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