Unerlaubte Werbung: Netzagentur verhängt Bußgeld
Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur das höchstmögliche Bußgeld gegen ein Callcenter verhängt. Zuvor hatten sich Verbraucher beschwert.
Die Bundesnetzagentur hat zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage wegen unerlaubter Telefonwerbung das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro gegen ein Callcenter-Unternehmen verhängt. Mehr als 1400 Verbraucher hätten sich über die Firma SG Sales and Distribution GmbH beschwert, das telefonisch für Strom- und Gaslieferverträge verschiedener Energieversorger geworben hatte, teilte die Netzagentur am Dienstag mit.
Bundesnetzagentur: Callcenter-Mitarbeiter gaben sich als Behörde aus
Die Anrufer hätten sich häufig als unabhängige Tarifoptimierer vorgestellt und oft mit unwahren oder irreführenden Informationen zu einem Vertragswechsel gedrängt. Die Callcenter-Mitarbeiter seien in vielen Fällen aggressiv und unfreundlich aufgetreten und hätten Anrufverbote ignoriert, heißt es in der Mitteilung weiter. Teilweise hätten sich die Anrufer sogar gezielt als Mitarbeiter des aktuellen Energieversorgers der Verbraucher ausgegeben, um sich deren Vertrauen zu erschleichen, so die Netzagentur.
Auf diese Weise versuchten die Mitarbeiter der Bundesnetzagentur zufolge, den Betroffenen die Zähler- oder Kundennummer zu entlocken und sie zu einem Tarif- oder Vertragswechsel zu bewegen. Mitunter traten die Anrufer auch als Mitarbeiter einer Behörde, zum Beispiel einer fiktiven „Deutschen Stromoptimierungsbehörde“ oder gar als Vertreter der Bundesnetzagentur auf, heißt es in der Mitteilung.
Netzagentur will weiter gegen unerlaubte Werbung vorgehen
In der vergangenen Woche hatte die Netzagentur ein Bußgeld von ebenfalls 300.000 Euro verhängt. Das betroffene Unternehmen Energysparks GmbH kündigte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an. Auch SG Sales kann Einspruch einlegen. Die Geldbußen sind nicht rechtskräftig.
"In diesem Monat haben wir zwei Großverfahren gegen Intensivtäter aus der Energiebranche mit Höchstbußgeldern abgeschlossen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Und ergänzt: "Dieses konsequente Vorgehen gegen Täter, die Verbraucher unerlaubt zu Werbezwecken kontaktieren, werden wir weiter fortsetzen". (dpa)
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.