Arbeitgeber darf Browserverlauf seiner Mitarbeiter auswerten
Surft ein Mitarbeiter am Arbeitsplatz privat im Internet, darf ihm gekündigt werden. Doch laut einem Gerichtsurteil darf der Arbeitgeber vorher noch mehr.
Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern wegen der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz kündigen. Vorher dürfen Arbeitgeber auch ohne die Zustimmung der Angestellten den Browserverlauf des Dienstrechners auswerten. Wie das das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied, sei die Datenverwertung zulässig, wenn der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit habe, den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen. (Az. 5 Sa 657/15)
Surfen im Internet: Arbeitgeber überprüfte Rechner
Ein Arbeitgeber hat im aktuellen Fall den Rechner eines Mitarbeiters überprüft und festgestellt, dass der Beschäftigte an fünf von 30 Arbeitstagen das Internet privat genutzt hatte. Das Gericht hielt wegen dieser unerlaubten Nutzung die sofortige Kündigung für rechtens.
Beim Browserverlauf handele es sich zwar um personenbezogene Daten, in deren Kontrolle der Arbeitnehmer nicht eingewilligt habe. Die Datenverwertung sei jedoch zulässig, weil das Gesetz solch eine Missbrauchskontrolle auch ohne eine Einwilligung des Betroffenen erlaube und der Arbeitgeber keine Möglichkeit gehabt habe, die unerlaubte Internetnutzung mit anderen Mitteln nachzuweisen. Das Gericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht zugelassen. afp/AZ
Die Diskussion ist geschlossen.
Nicht nur der Arbeitnehmer auch der Arbeitgeber hat Rechte. Der Browserverlauf, den man übrigens leicht löschen kann, ist nur eine Komponente, iwie man privates "Arbeiten" auf einem dienstlichen Rechner nachweisen kann. Wenn privates Arbeiten auf dem Rechner nicht erlaubt ist (ähnlich wie private Telefonate) sollte jedem klar sein ==> er hinterlässt immer eindeutige Spuren ... [url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Teufel/smilie_devil_147.gif[/img][/url]