Vorsicht, Abzocke: Wie erkenne ich gefälschte Mahnschreiben?
Plus Post von Inkassofirmen geht um. Wie lassen sich auf den ersten Blick seriöse von unseriösen Geldeintreibern unterscheiden?
Auch schon Post gekriegt? Kaum ein Monat vergeht, ohne dass Bürger aus heiterem Himmel dubiose Mahnschreiben von Anwaltskanzleien im Briefkasten haben. Oder zweifelhafte Zahlungsaufforderungen von Inkassofirmen. Mal sollen die Empfänger 891,31 Euro wegen illegalen Streamings zahlen. Mal 760 Euro wegen vermeintlicher Sammelklagen von Gewinn- und Zeitschriftenverlagen. Zugleich machen die Geldeintreiber massiv Druck. Nicht-Zahlern wird mit Lohnpfändung und Gerichtsvollzieher gedroht, mit Schufa-Eintrag, Pfändung von Rentenansprüchen, Mahn- und Vollstreckungsverfahren. „Die Schreiben können so stark einschüchtern, dass Verbraucher überweisen, selbst wenn sie nicht so genau wissen, an wen und wofür“, mahnt Oliver Kruske, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Hessen, zur Vorsicht.
Gefälschte Abmahnungen dubioser Firmen, Anwälte oder Inkassobüros sind zur Massenplage geworden, heißt es bei allen Verbraucherzentralen. Immer wieder werden Verbraucher gezielt verunsichert, um an ihr Geld zu kommen. „Nicht jeder schafft es, die Abkassier-Versuche zu ignorieren“, sagt Kruske. Im Visier der Gauner sind häufig Senioren, die bei Gewinnspielen, Kreuzworträtseln oder beim Surfen im Internet arglos ihre Adresse angegeben haben. Nur um Ruhe vor immer neuen Zahlungsaufforderungen und Drohungen zu haben, kapitulieren viele und zahlen. So mancher Betroffene geht auch auf dubiose Vergleichsangebote ein wie im Fall der Firma E-Net-Payment Group, die gerade versucht abzukassieren. Die Betrüger verlangen anfangs 760 Euro, angeblich im Auftrag von „EuroWin24“ und anderen Anbietern. Bei schneller Zahlung innerhalb von drei Tagen seien „nur“ 305 Euro fällig, heißt es kurz danach. „Finger weg, der reduzierte Betrag soll nur zur möglichst raschen Zahlung animieren“, berichtet Kruske. Wer Geld überweist, sieht keinen Cent davon wieder.
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