Wann man für den Ehepartner haften muss
Obwohl die Ehepartner längst geschieden sind, kann es sein, dass man für die Schulden des anderen haften muss. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Ehepartner haften unter bestimmten Umständen gegenseitig für ihre Schulden - das gilt auch im Scheidungsfall. Voraussetzung dafür ist, dass man während der Ehe gemeinsam mit dem - inzwischen ehemaligen - Partner zum Beispiel einen Kreditvertrag abgeschlossen oder für den anderen eine Bürgschaft übernommen hat.
Für die Haftungsfrage ist dann nur wichtig, dass man den Vertrag unterschrieben hat, informiert die Notarkammer Koblenz. Keine Rolle spielt hingegen, ob das inzwischen getrennte Paar in einem Ehevertrag eine Gütertrennung oder eine gesetzliche Zugewinngemeinschaft vereinbart hat. Denn die Haftung gilt unabhängig vom Güterstand. dpa/thm
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