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Gehalt
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Gehalt nicht pünktlich? Das können Sie tun

Wer auf seinem Kontoauszug vergeblich nach dem Eingang des Gehalts sucht, sollte sich zunächst an die Personalabteilung wenden.
Foto: Jens Büttner (dpa)

Trifft das Gehalt nicht pünktlich ein, kann das für Arbeitnehmer zum Problem werden. Betroffene sollten rechtzeitig aktiv werden, um eigene Verzögerungen zu vermeiden.

Der Monat ist um, doch das Gehalt noch nicht da - für Mitarbeiter eine unangenehme Situation. Es kann zu echten Problemen kommen, wenn das Geld nicht pünktlich eintrifft. Schließlich werden monatliche Ausgaben wie die Miete trotzdem vom Konto abgebucht. Mitarbeiter müssen deshalb selbst aktiv werden und herausfinden, aus welchen Gründen das Gehalt nicht pünktlich eingetroffen ist.

Gehalt kommt nicht pünktlich - was tun?

Wenn das Gehalt nicht pünktlich eingetroffen ist, sollten Mitarbeiter am besten in einem ersten Schritt bei der Personalabteilung nachfragen. Es gibt verschiedene Gründe, durch die Verzögerungen im Gehaltseingang entstehen könne. Möglich wäre etwa ein erhöhter Krankenstand in der Personalabteilung, der das Überweisen des Gehalts hinauszögert. Das erklärt Rechtsberater Alireza Khostevan von der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, sollte das Gehalt in der Regel am letzten Tag im Monat auf dem Konto eingegangen sein. Ist es ausdrücklich vereinbart, so ist auch ein anderer Termin denkbar - etwa der 15., sagt der Experte in der Zeitschrift der Arbeitnehmerkammer Bremen (Ausgabe Januar/Februar 2017).

Gehalt: Anspruch auf Verzugsschäden und Schadenersatz

Doch es gibt auch eine unangenehme Möglichkeit dafür, dass das Gehalt nicht pünktlich eingetroffen ist: Wer das Gefühl hat, dass der Arbeitgeber nicht zahlen kann, sollte ihn als Nächstes darauf hinweisen, dass er dann womöglich für Verzugsschäden aufkommen muss. Wenn Berufstätige etwa die Raten eines Kredits nicht bezahlen können, weil das Gehalt fehlt, kann das wichtig werden.

Außerdem haben Mitarbeiter ein Anrecht auf Schadenersatz. Laut Gesetz gilt dafür ein Pauschalbetrag von 40 Euro. dpa/tmn/sh

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