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Ratgeber
20.01.2019

Wenn Glücksspiel gefährlich wird

Schwarzlotterien entziehen dem deutschen Glücksspielmarkt Umsätze von 600 Millionen Euro.
Foto: Arne Dedert, dpa

Lottospieler wandern immer öfter zu dubiosen Anbietern ab. Verbraucherschützer sehen das mit Sorge.

Immer mehr Lotterie-Spieler geben ihre Tipps online ab. Das spart Zeit. Doch wer nicht aufpasst, geht möglicherweise ein Risiko ein. Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor sogenannten schwarzen Lotterien, die sich im Internet tummeln: mit ähnlichem Erscheinungsbild wie die staatlichen Lotterien, aber ohne deutsche Lizenz.

Der Unterschied: Bei den schwarzen Lotterien – auch Zweitlotterien genannt – finden Wetten auf den Ausgang der staatlichen deutschen Lotterien statt. Das heißt, an den Original-Glücksspielen nehmen die Spieler gar nicht teil. Zu den Anbietern, die ihren Sitz meist im Ausland (oft Malta oder Gibraltar) haben, zählt die Verbraucherzentrale zum Beispiel Lottoland.com, Tipp24.com, Multilotto.com und Lottohelden.de.

"Teilnahme an schwarzen Lotterien als unerlaubtes Glücksspiel einzustufen"

"Vielen ist nicht bewusst, dass sie nicht an legalen staatlichen Glücksspielen, sondern an schwarzen Lotterien teilnehmen. Das liegt daran, dass die illegalen Anbieter die optische Aufmachung legaler Glücksspiele kopieren und teilweise sogar mit Prüfsiegeln werben", sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale. Ihr Rat: genau darauf achten, bei wem man spielt.

Fälle, in denen Zweitlotterien Gewinnern das Geld vorenthielten, sind den Verbraucherschützern zwar bislang nicht bekannt. Es sei aber "höchst zweifelhaft, ob bei Wetten von Unternehmen, die im Ausland ansässig sind, eine Auszahlung sicher ist". Einen "harten Anspruch" auf eine Gewinn-Auszahlung hätten Verbraucher jedenfalls nicht und aus rechtlicher Sicht sei der Vertrag mit der Zweitlotterie nichtig. Außerdem könnten den Spielern strafrechtliche Folgen drohen. "Die vorsätzliche Teilnahme an schwarzen Lotterien ist als unerlaubtes Glücksspiel einzustufen und kann zudem als Vortat zur Geldwäsche gelten", sagt Expertin Halm.

Lotto Bayern: Schwarzanbieter können "als Privatunternehmen insolvent werden"

Staatliche Lotterieanbieter merken dazu an, dass der Deutsche Lotto- und Totoblock, kurz DLTB, also die Gemeinschaft der 16 offiziellen Lotterien in den Bundesländern, mit den Geschäftspraktiken der Zweitanbieter nichts zu tun habe. "Insofern werden angebliche Gewinne, die bei schwarzen Lotteriewetten generiert werden, nicht vom DLTB gedeckt", sagt etwa Jürgen Häfner, Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz. Und Lotto Bayern warnt davor, dass Schwarzanbieter "als Privatunternehmen insolvent werden können".

Auch auf Unterschiede bei der Gewinnquoten-Berechnung macht die bayerische Lotterieverwaltung aufmerksam. Beispiel Eurojackpot: Bei einer der Ziehungen habe der Zweitlotterie-Gewinner knapp 460.000 Euro weniger ausgezahlt bekommen als jeder der (in diesem Fall drei) Gewinner der Original-Lotterie. Der Grund: Beim Zweitanbieter werde die bereitgestellte Summe einer Gewinnklasse unter den eigenen Kunden und den Gewinnern beim offiziellen Eurojackpot rechnerisch aufgeteilt. So habe der Gewinner der Zweitlotterie nur ein Viertel des Gesamtbetrages erhalten, die drei Gewinner des Originals aber je ein Drittel.

Tipp der Verbraucherzentrale zu Glücksspielen

Dass sie dennoch Spieler an die Konkurrenz verlieren – und damit Geld, das der Allgemeinheit zustehe – ist den staatlichen Gesellschaften ein Dorn im Auge. "Schwarzlotterien entziehen dem deutschen Glücksspielmarkt Umsätze von rund 600 Millionen Euro. Hätten staatliche Anbieter diese Spieleinsätze erwirtschaftet, wären daraus rund 240 Millionen Euro für das Gemeinwohl bereitgestellt worden", sagt Friederike Sturm, Präsidentin von Lotto Bayern. Etwa ein Viertel der gesamten Lotto-Einnahmen kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.

Ein Tipp noch der Verbraucherzentrale: Interessierte Spieler sollten sich anhand der sogenannten White List über seriöse Spielmöglichkeiten informieren. Diese von den Glücksspiel-Aufsichtsbehörden der Bundesländer zusammengestellte weiße Liste enthält die Namen von Anbietern mit einer Erlaubnis aus Deutschland, unterschieden nach Gruppen wie Lotterien und Sportwetten des DLTB, gewerbliche Spielvermittlung oder Klassenlotterien. Zu finden ist die Liste auf der Homepage des hessischen Innenministeriums.

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