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Sprechstunde digital
10.01.2018

Ärzte können Diagnosen demnächst auch am Handy stellen

Wie nehmen Patienten Online- oder Telefonsprechstunden an?
Foto: Jens Büttner, dpa (Archiv)

Ein Pilotprojekt soll beleuchten, wie Patienten in Online- oder Telefonsprechstunden Hilfe bekommen können. Das birgt Vorteile. Doch nehmen Patienten entsprechende Verfahren an?

Wegen jeder gesundheitlichen Kleinigkeit einen Termin beim Arzt ausmachen und in die Praxis hetzen? Das gehört wohl bald der Vergangenheit an. In Baden-Württemberg startet ab März ein Modellprojekt, bei dem sich gesetzlich Versicherte aller Kassen ärztlich fernbehandeln lassen können. Und zwar auch jene, die der betreffende Arzt gar nicht kennt. Das ist bislang in allen Bundesländern verboten. Außer eben in Baden-Württemberg, wo die Landesärztekammer die entsprechende Berufsordnung 2016 geändert hat. Dr. Max Kaplan aus Pfaffenhausen im Unterallgäu, Präsident der bayerischen Landesärztekammer und Vize-Präsident der Bundesärztekammer, ist sich sicher, dass eine solche Entwicklung bald – etwa zum nächsten Jahreswechsel – auch in Bayern kommt.

Um was geht es genau? Bislang ist es so, dass ein Patient theoretisch auch seinen Hausarzt anrufen kann, wenn er ein Problem hat. Weil dieser ihn persönlich kennt. Doch was ist, wenn der Hausarzt beispielsweise im Urlaub ist? Dann ist ein direkter Besuch etwa bei einer Vertretung nötig. Bei dem Modellprojekt „DocDirect“ in Baden-Württemberg wird das in den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen ab März überflüssig.

Ein Patient, der eine relativ einfache medizinische Fragestellung hat – es geht ausdrücklich nicht um Notfälle oder komplizierte Fragestellungen –, ruft entweder eine bestimmte Telefonnummer an. Oder er lädt sich eine Smartphone-App herunter. Oder öffnet eine bestimmte Website. Dort erhält er Kontakt zu einer medizinischen Fachkraft oder einer Krankenschwester, die den Fall einschätzt und einen Arzt vermittelt. Dieser ruft entweder zurück. Oder er erscheint via Smartphone-App auf dem Telefon-Bildschirm – oder im Sichtfenster am Computerbildschirm.

Fern-Arzt kann Diagnosen stellen, Rezepte versenden und sogar krankschreiben

Der Vorteil bei den beiden letztgenannten Kontaktformen: Man kann dem Arzt beispielsweise einen auffälligen Fleck oder Ähnliches zeigen. Der Fern-Arzt kann Diagnosen stellen, Rezepte versenden und soll künftig sogar krankschreiben können. „Das Ganze ist nur als Erst- und einleitende Therapie gedacht, wenn der eigentliche Hausarzt gerade nicht behandeln kann“, sagt Kaplan. „Es ist nicht der Ersatz für das persönliche Arzt-Patient-Verhältnis.“ Laut Kaplan wird das System den Ärztemangel nicht beseitigen, die Situation etwa von Klinikambulanzen aber entlasten.

Baden-Württemberg hatte die Berufsordnung übrigens deshalb geändert, weil viele der Ärzte fernmündlich Patienten in der Schweiz versorgen, wo es das System schon seit einigen Jahren gibt. Die Bundesärztekammer werde wohl beim Ärztetag im Mai in Erfurt eine entsprechende Bundesregelung verabschieden, die der nächste bayerische Ärztetag im Oktober 2018 für Bayern umsetzen könnte, sagt Kaplan. Danach sei rasch der Weg für eine Realisierung im Freistaat – geplant analog für Privatversicherte – frei.

Lesen Sie auch unseren Kommentar zum Thema: Der Hausarzt ist auch im digitalen Zeitalter nicht zu ersetzen.

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