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Arbeitswelt
20.11.2017

Wer sich im Ton vergreift, riskiert eine fristlose Kündigung

Meinungsverschiedenheiten sind im Beruf Alltag. Doch es gibt Grenzen.
Foto: Monique Wüstenhagen, dpa

Beim Streit mit dem Chef sollten Angestellte einen kühlen Kopf bewahren. Wer sich im Ton vergreift, riskiert eine fristlose Kündigung. Fachanwälte sagen, was zu beachten ist.

Mal ehrlich: Ohne Emotionen wäre alles nur halb so interessant. Nur folgerichtig ist es, dass es auch am Arbeitsplatz, wo viele ohnehin einen großen Teil ihrer Zeit verbringen, an allen Ecken und Enden menschelt. Und mancher verliert eben im Job auch mal die Nerven. Den Chef oder die Kollegen zu beleidigen – das ist jedoch keine gute Idee. Ein verbaler Ausfall, egal ob im persönlichen Gespräch oder in sozialen Netzwerken, kann sogar dazu führen, dass der Wüterich seinen Job verliert. Dabei muss der Arbeitgeber nicht einmal zuvor eine Abmahnung ausgesprochen haben, wie die Deutsche Anwaltsauskunft berichtet.

Das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins hat einige Fälle aufgelistet, in denen Beleidigungen am Arbeitsplatz vor Gericht verhandelt worden sind. Überraschend dabei: Nicht immer bedeutet ein verbaler Ausfall auch, dass der Arbeitnehmer gekündigt werden durfte. So hatten die Beleidigungen „Speckrolle“ und „Klugscheißer“ sowie die Aussprüche „Da läuft er, der Psycho“ und „Jawohl, mein Führer“ zumindest nicht zur Folge, dass deren Urheber sich auf dem Arbeitsmarkt neu orientieren mussten.

Wer hingegen seinen Chef oder seine Kollegen als „richtig fette Schlampe“ oder „soziales Arschloch“ betitelt, mit „Ich stech dich ab“ droht oder der Meinung ist: „Arbeit macht frei“, kann seinen Arbeitsplatz räumen.

In allen konkreten Beispielen führte der jeweilige Ausspruch zum Rausschmiss für den Urheber. Wobei jeder Jurist an dieser Stelle wohl anfügen würde, dass es auch auf die genauen Umstände ankommt.

"Soziales Arschloch": Mann erhält Kündigung wegen dieses Ausspruchs

Eben jene Umstände wurden zum Beispiel einem 62-Jährigen zum Verhängnis. Der Mann war 23 Jahre lang bei einem kleinen Familienbetrieb für Gas- und Wasserinstallationen beschäftigt – und verlor trotzdem seinen Job fristlos, weil er seinen Chef als „soziales Arschloch“ bezeichnet hatte. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied Anfang des Jahres, dass die Kündigung rechtens war.

In diesem speziellen Fall war es zunächst zwischen dem Mann und dem Vater des Geschäftsführers zu einem Disput gekommen. Als der 62-Jährige tags darauf von seinem Chef zur Rede gestellt wurde, sagte der Angestellte: „Dann kündigt mich doch.“ Der Geschäftsführer antwortete daraufhin: „Damit wir als soziale Arschlöcher dastehen.“ Der folgenschwere Konter des Angestellten: Das sei die Firma ohnehin schon.

In der Verhandlung berief sich der Handwerker auf die Meinungsfreiheit. Das Gericht betonte aber, dass diese aber eben keine groben Beleidigungen decke. Dass er im Affekt, also aus der Emotion heraus gesprochen habe, nahmen ihm die Richter nicht ab: Schließlich lag zwischen den beiden Gesprächen eine Zeitspanne von 16 Stunden. Und da sollte sich eben auch der größte Hitzkopf wieder beruhigt haben.

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